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Neues aus dem Tarifbereich

Pausenregelung im Schichtdienst

München.

Grundsätzlich ist in der Schichtarbeit bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden die Arbeit um mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Der Schichtdienst wird in der Regel von Verkehrsdienstangestellten geleistet. Diese sind vor allem für den Aufbau, den Betrieb und die Überwachung von digitalen technischen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung im Außendienst zuständig. Der Aufwand zur Geschwindigkeitsüberwachung ist zu hoch, um die Überwachung für eine Pause, wie sie die Regelung im Schichtdienst vorsieht, unterbrechen zu können. Eine Messzeit von mindestens fünf Stunden sollte genutzt werden, um die wirtschaftliche Auslastung dieser hochwertigen Geräte zu gewährleisten.

In dieser Zeit muss diese einer ständigen Kontrolle unterliegen, die im dazu zur Verfügung gestellten Fahrzeug stattfindet. Ein Einsatz zur Geschwindigkeitsüberwachung umfasst, inkl. Anfahrt, Auf- und Abbau der technischen Geräte und Messzeit, zwischen sechs und sieben Stunden. Hier kann die Arbeit von der oder dem zuständigen Verkehrsdienstangestellten für eine Pause nicht unterbrochen werden. Wir fordern das Staatsministerium der Finanzen auf, die Pausenregelung im Schichtdienst für den Tarifbereich analog dem Beamtenbereich aufzuheben.
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