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EMailNews 33/2014 - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Kindergeld bis 25 Jahre oder 27 Jahre? - Auswirkungen auf den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag

München.

Das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 646/14) entscheidet, ob die Absenkung des Lebensalters beim Bezug von Kindergeld seit 2007 von 27 Jahren auf 25 Jahre rechtens war. Die Karlsruher Entscheidung hat auch Auswirkung auf die Gewährung des Familienzuschlages, da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag (Stufe 2) vom Kindergeldbezug abhängig ist. Allen Betroffenen wird geraten, nicht nur gegen den Kindergeld- bzw. Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sondern - unter Hinweis auf das anstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht – ggf. auch beim Landesamt für Finanzen, sofern sich Kinder zwischen 25 und 27 noch in Berufsausbildung oder Studium befinden.

Für Tarifbeschäftigte hat das Verfahren ggf. nur steuerliche Auswirkungen, da es seit Inkrafttreten des TV-L keine familienbezogenen Leistungen beim Lohn mehr gibt.
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