Nach Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetz soll nun noch 2016/2017 das Pflegestärkungsgesetz 2 kommen. Ziel ist, die Pflegebedürftigkeit durch ein neues Begutachtungsverfahren zu ändern. Dabei ist das Ziel die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen. Die neuen Leistungen sollen zukünftig durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte finanziert werden.