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EMailNews 20/2014 - Beamtenversorgung

Kabinett beschließt Verbesserungen bei Beamtenversorgung

München.

Die Staatsregierung hat die Übertragung des sog. „Rentenpakets“ auf die bayerischen Beamten/-innen beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht mit der Anhebung des Bemessungszeitraums der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr bei Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit die wirkungsgleiche Übertragung der Besserstellung von Erwerbsminderungsrenten vor. Die bessere Berücksichtigung der Erziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder (sog. „Mütterrente“) wird ebenfalls systemkonform übertragen. Das heißt, die Leistungen für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern werden grundsätzlich verdoppelt, sei es bei Erziehung vor oder innerhalb des Beamtenverhältnisses.

Nicht übertragen wird die Absenkung der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte. Die bayerische Regelung mit der Antragsaltersgrenze 64 und 45 Jahren Dienstzeit ist schon ab Geburtsjahrgang 1959 günstiger. Zudem gibt es den sog. Antragsruhestand für Polizeivollzugsbeamte mit 60 Jahren abschlagsfrei mit 20 Jahren Dienst im Wechsel- bzw. Schichtdienst und ähnlich belastender Dienste zu ungünstigen Zeiten.
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