EMailNews 20/2014 - Beamtenversorgung
Kabinett beschließt Verbesserungen bei Beamtenversorgung
Nicht übertragen wird die Absenkung der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte. Die bayerische Regelung mit der Antragsaltersgrenze 64 und 45 Jahren Dienstzeit ist schon ab Geburtsjahrgang 1959 günstiger. Zudem gibt es den sog. Antragsruhestand für Polizeivollzugsbeamte mit 60 Jahren abschlagsfrei mit 20 Jahren Dienst im Wechsel- bzw. Schichtdienst und ähnlich belastender Dienste zu ungünstigen Zeiten.