EMailNews 21/2014 - Schreiben des StMF vom 3.7.2014
Abgeltung nicht eingebrachten Urlaubs
Abgegolten wird der gesetzliche Mindestanspruch von max. 20 Tagen. Nicht eingebrachter Urlaub verfällt jedoch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs. Fälle vor August 2014 können auf Antrag der Erben finanziell abgegolten werden, sofern noch keine Verjährung (3 Jahre) eingetreten ist. Demnach sind Altfälle vor 2011 verjährt, sofern bislang keine Rechtsbehelfe eingelegt worden sind.