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EMailNews 22/2016 - Jahrelange Forderung nach Erhöhung auf 5 €

DUZ - GdP-Erfolg in Sicht

München.

Der Haushaltsausschuss des Bayer. Landtages hat nun Grünes Licht gegeben für die Erhöhung des Zuschlags für Dienst zu Ungünstigen Zeiten beim Nachtdienst. Von derzeit 2,67 € steigt diese Zulage pro Nachtdienststunde ab 01.01.2017 auf 4,00 €. Geplant sind weitere Erhöhungen auf 4,50 € zum 01.01.2018 und auf 5,00 € zum 01.01.2019, wobei diese Beschlüsse noch offen sind. Die GdP setzte sich seit dem LDT 2005 für eine Erhöhung auf 5 € ein. Auch die Konkurrenzregelung, dass Beamte des Verfassungsschutzes grundsätzlich keinen DUZ erhalten können, wurde auf Betreiben der GdP gestrichen.

Neben dem Wegfall der monatlichen steuerpflichtigen Wechselschicht- bzw. Schichtzulage setzt der Landtag zusätzliche 5,7 Mio. € pro Jahr für diese Erhöhung ein. Da der abschlagsfreie Antragsruhestand mit 60 Jahren u.a. an den Bezug der Schichtzulagen gekoppelt war, musste hier eine neue Bezugsgröße geschaffen werden. 450 Nachtdienststunden im Jahr (wobei auch Dienste an Sonn- und Feiertagen zwischen 12-20 Uhr dazu zählen sollen) reichen für die Anerkennung aus, auch die bisherigen besonders belastenden Dienste zu ungünstigen Zeiten in Einsatz-/Spezialeinheiten werden weiter anerkannt. 

Das Bild zeigt unsere Postkarte mit der Forderung nach Erhöhung des DUZ auf 5 € aus dem Jahr 2008 zusammen mit der damaligen Aufforderung an Ministerpräsident Seehofer zu schreiben.

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