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GdP zum Thema "Arbeitszeit und Schichtmodelle bei der Bayerischen Polizei"

München.

Ende letzten Jahres wurde auf IM-Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die neue Schichtdienstmodelle erarbeiten soll. Die Berufsvertretungen und der HPR wurden über diese Entscheidung informiert. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die GdP den vorgestellten Eckpunkten die Zustimmung erteilt hat. Das ist definitiv nicht der Fall, obwohl dieser Eindruck in weiten Teilen der Kollegenschaft entstanden ist. Die GdP toleriert nur den Versuch der Arbeitsgruppe, an der alle Berufsvertretungen und der HPR von Anfang an mit Beobachtern vertreten waren und sind, Arbeitszeitmodelle zu finden, die den - auch in vielen Bereichen der freien Wirtschaft - geltenden Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und diese bei Pilotdienststellen zu testen. Bereits 2012 startete die GdP eine Umfrage zum Schichtdienst, bei der sich über 60 % für die Beibehaltung des bisherigen Schichtdienstmodells ausgesprochen haben. Über das am 16.03. stattgefundene Gespräch mit Innenminister Herrmann berichtet der stv. Landesvorsitzende Peter Schall hier in seiner Zusammenfassung.

Veröffentlichung vom 17.03.2015

Arbeitszeit – Termin beim Innenminister

Auf eine gemeinsame Initiative aller drei polizeilichen Berufsvertretungen kam ein Gespräch mit unserem Innenminister Joachim Herrmann zustande. Auch LPP Prof. Dr. Schmidbauer und der AG-Leiter Stefan Weis nahmen an der Runde teil.  Die Berufsvertretungen forderten,  so wie Peter Schall für die GdP,  dass es keine Anordnungen von oben gegen den Willen der Beschäftigten geben darf, zudem Ausnahmen von der Arbeitszeitverordnung durchaus möglich sind.  Der Minister stellte klar, dass es keine Denkverbote  gebe, andererseits über Ausnahmen erst gesprochen werden kann, wenn die Probeläufe zeigen, dass es in dem einen oder anderen Bereich nicht funktioniert, ein EU-konformes Schichtmodell mit dem vorhandenen Personal hinzukriegen.  Dann müsse man sicherlich über Alternativen, ggf. auch Ausnahmen, nachdenken, aber nicht von vorneherein alles blockieren. Auch Öffentlichkeitsaktionen sind momentan wenig hilfreich, die AG Arbeitszeitmodelle solle in Ruhe Modelle erarbeiten und dann sollten Dienststellen diese erproben, so Herrmann. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass er als maximale Schichtdauer die 10 Stunden ansieht. Diese sei in der AzV für alle Beschäftigten vorgeschrieben – der Tagdienst halte sich daran und wenn der Schichtdienst so belastend ist, dann ist es unverständlich, wenn dieser dann sogar noch länger dauere. Zudem zeigen Untersuchungen der Arbeitsmediziner, dass das Unfallrisiko ab einer Dienstdauer von 9 Stunden stark ansteige, da seien die 10 Stunden ohnehin schon eine Ausnahme. 

Der AG-Leiter Stefan Weis erklärte, dass man inzwischen 15 oder 16 Schichtmodelle entwickelt habe, die mit den vom StMI vorgegebenen Eckpunkten im Einklang sind. Diese sollen zum Ende März veröffentlicht werden, dazu werde auch ein Intranet-Angebot als Informationsportal für alle Beschäftigten erarbeitet, so dass sich jeder informieren kann. Die Erprobung durch Pilotdienststellen (davon gibt es genügend) soll dann voraussichtlich ab Oktober 2015 für ein Jahr erfolgen, man wolle so auch die Urlaubsphasen abdecken, um zu prüfen, ob es in der Praxis dann auch funktioniert. 

Der Innenminister forderte die Berufsvertretungen auf, die erarbeiteten Modelle selbst zu prüfen und ggf. auch Alternativmodelle vorzulegen und appellierte nochmals, die Erprobung zu begleiten. Letztlich seien sich alle Arbeitsmediziner einig, dass gerade das bei Bayerns Polizei verwendete klassische Schichtenmodell besonders gesundheitsschädlich sei. Er plädierte auch für mehr Flexibilität, denn es ist ein Unterschied, ob jemand freiwillig seine Dienste leistet oder ob es vom Dienststellenleiter angeordnet wird. Dies entspricht auch der Intention der GdP – flexibel sein, Neues ausprobieren und  ggf. dann Änderungen durch die Beschäftigten. Flexible Arbeitszeiten, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich zu erreichen. Denn auch ein gesundes soziales Umfeld trägt zur Gesundheit der Beschäftigten bei. Zudem sollten auch die von der EU-Arbeitszeitrichtlinie geforderten Vorsorgeuntersuchungen für die Nachtarbeiter begleitend zur Erprobung durchgeführt werden.   Hinsichtlich des sog. Doppelschlags ist die 11stündige Ruhezeit zwischen den Teilschichten keine zwingende Vorgabe, denn die verkürzte Ruhezeit kann nachgeholt werden, wenn die verkürzte Zeit unmittelbar im Anschluss an die 11 Stunden drangehängt wird.

Aufgrund der Ministervorgabe,  Änderungen personalneutral durchzuführen und aufgrund der Informationssammlung zum Thema Nachtarbeit kam der Geschäftsführende Vorstand der GdP in seiner Sitzung am 17.03.15 zu dem Beschluss, dass nur eine Kürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtdienstler eine wirkliche Verbesserung darstellt.  Daher fordert die GdP eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit im Wechselschichtdienst auf 35 Stunden, erreichbar durch einen 5-Schichtenbetrieb ohne zusätzliche Bringdienste bzw. eine Faktorisierung der Arbeitszeit, wie sie in vielen Tarifverträgen durch entsprechende Zeitzuschläge für Nachtarbeit längst gängige Praxis ist. 

 

 

Veröffentlichung vom 30.01.2015

GdP zu AG Schichtmodelle

Ende letzten Jahres wurde auf IM-Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die neue Schichtdienstmodelle erarbeiten soll.

Die Berufsvertretungen und der HPR wurden über diese Entscheidung informiert. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die GdP den vorgestellten Eckpunkten die Zustimmung erteilt hat. Das ist definitiv nicht der Fall, obwohl dieser Eindruck in weiten Teilen der Kollegenschaft entstanden ist.

Die GdP toleriert nur den Versuch der Arbeitsgruppe, an der alle Berufsvertretungen und der HPR von Anfang an mit Beobachtern vertreten waren und sind,  Arbeitszeitmodelle zu finden, die den - auch in vielen Bereichen der freien Wirtschaft - geltenden Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und diese bei Pilotdienststellen zu testen.

Diese Eckpunkte sind:

  • Maximale Dauer einer Schicht: 10 Stunden
  • 11 Stunden Mindestruhezeit vor jeder Schicht
  • keine Personalmehrung.

Die GdP weist ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitsgruppe nicht auf bereits gefällte Entscheidungen des Ministeriums bzw. des Ministers einberufen wurde. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, neue Schichtdienstmodelle zu entwickeln, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollen.

Das würde bedeuten: Nachtdienst nicht länger als 10 Stunden und keinen Doppelschlag mehr, da zwischen jedem Dienst nach den Arbeitsschutzvorschriften 11 Stunden Ruhezeit vor jedem Schichtbeginn liegen müssen.

Im Bereich der Bundespolizei arbeitet man aber beispielsweise im 5-Schichten-Dienst mit 12 Stundenblöcken am Tag und auch in der Nacht. Hier muss nach unserem Verständnis  eine klare  Aussage erfolgen, inwieweit die als Grundlage für eine neue Bayer. Arbeitszeitverordnung dargestellte EU-Richtlinie für Bund und Länder Anwendung finden muss und warum in Bayern das angeblich nicht möglich sein soll.

Die GdP Bayern bringt sich in die Arbeitsgruppe ein, allerdings darf es Veränderungen nur mit Einverständnis der Berufsvertretungen und somit der Beschäftigten geben.

Die Arbeitsgruppe im IM hat jetzt Arbeitsaufträge an die Verbandsverantwortlichen erstellt. In den zu bildenden Workshops innerhalb der Verbände werden Schichtkolleginnen -und Kollegen verschiedener Dienststellen mitarbeiten und versuchen, neue Schichtmodelle zu erarbeiten. Hier werden ganz offen alle Vor- und Nachteile angesprochen. Auch wird man alle Dienststellen (große, mittelgroße, kleine, etc.) in die Beteiligung nehmen, weil naturgemäß unterschiedlichste Voraussetzungen gegeben sind. Danach geht man mit freiwilligen Dienststellen in die Pilotierung, um letztendlich dem Innenminister die Ergebnisse vorzulegen. Es ist wohl der falsche Eindruck entstanden, dass die Vorgaben des IM bereits von den Berufsvertretungen und HPR abgesegnet worden sind. Dies ist natürlich falsch und nicht erfolgt. Es wurde lediglich Einigkeit darüber erzielt, dass die Arbeitsgruppe versuchen soll neue Schichtpläne zu erarbeiten, die den gesetzl. Vorgaben entsprechen. Sollte sich herausstellen, dass es in Teilbereichen unabdingbar nicht anders geht, wird man wohl auch den bisherigen Wechselschichtdienst beibehalten müssen, so unsere Forderung.

Die GdP ist gesprächsbereit, fordert aber gleichzeitig die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu wahren. Sollten die Arbeitsergebnisse ergeben, dass eine Umsetzung neuer Schichtmodelle nicht oder kaum möglich sein wird, weil z.B. vieles ohne merkliche Personalmehrung nicht durchführbar ist, hat Innenminister Herrmann in unserem Gespräch am 29.12.14 bereits signalisiert, dass man auch über Ausnahmeregelungen reden kann.

Bevor abschließende Regelungen, die dann für alle Beschäftigten der bayer. Polizei gelten sollen, getroffen werden, wird es am Schluss des Diskussionsprozesses ein Spitzengespräch zwischen den Landesvorsitzenden der Gewerkschaften, dem HPR-Vorsitzenden und dem Innenminister persönlich geben.

Arbeitszeiten waren und sind ein hochsensibles Thema für alle Mitarbeiter/innen in der Bayerischen Polizei. Die GdP und ihre Personalräte wissen um ihren Auftrag und werden an der Sache hart aber fair arbeiten!

Veröffentlichung vom 26.01.2015

Änderung der Schichtzeiten wird geprüft

Entgegen vieler Gerüchte im Land hat die GdP Änderungen von Schichtzeiten bzw. neuen Schichtmodellen nicht zugestimmt.

Das Innenministerium hat eine Arbeitsgruppe „Schichtmodelle“ eingesetzt, mit dem Auftrag, neue Schichtmodelle zu entwickeln, die zwingend folgende Punkte berücksichtigen müssen:

-      Höchstschichtdauer 10 Stunden

-      zusammenhängende Mindestruhezeit 11 Stunden

-      keine Personalmehrung

Entgegen der Meinung des Innenministeriums sehen wir weiterhin die Möglichkeit, Ausnahmen vom EU-Recht zuzulassen. Die Interessen der Beschäftigten sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

Von Beginn an sind alle Berufsvertretungen und der Hauptpersonalrat in der Arbeitsgruppe vertreten.

Ob wir als Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe anerkennen und mittragen, wird nach Beendigung entschieden. Wir wollen nicht von Haus aus Alles blockieren und die Vorschläge der Arbeitsgruppe für neue Schichtmodelle sowie Probeläufe abwarten.

 

Veröffentlichung vom 25.07.2012

Schichtdienstumfrage – 60 % wollen weiterhin 12-Std-Schicht !

4.152 Kollegen/-innen haben sich an unserer Fragebogenaktion beteiligt – bei 8.081 ausgegebenen Bögen ein Rücklauf von 51,4 %.

32 % favorisieren die 10-Stundenschicht – die große Mehrheit von 60,3 % will weiterhin den Nachtdienst mit 12 Stunden.

Die GdP nimmt dieses Ergebnis in die Verhandlung mit Staatsminister Joachim Herrmann und fordert: Änderungen nicht gegen den Willen der Beschäftigten!

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