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EMailNews 13/2015 - Brandfahnder

Kripo: GdP-Eingabe erfolgreich

München.

Leichensachbearbeiter kennen das sog. „Leichengeld“, rechtlich abzurechnen als Nebenkosten nach Art. 12 BayRKG. Die nachgewiesenen Kosten für Reinigung oder Körperpflegemittel bzw. pauschal 7,70 € können nun aufgrund einer GdP-Eingabe ab 01.05.2015 auch durch die Brandfahnder der Kriminalpolizei beantragt werden.

Dazu wurde das einschlägige IMS von 2007 mit IMS v. 10.04.15 neu gefasst und die Brandfahnder unter der neuen Ziffer 2.4 in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen. Für eine Erhöhung der Pauschale ist wiederum das Bayer. Reisekostengesetz zu ändern – die GdP bleibt auch hier am Ball. 

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