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GdP fordert bayerisches Handlungskonzept 2025

Überstundensituation der Bayerischen Polizei inakzeptabel

Das Ministerium teilt mit, dass sich bei der Bayerischen Polizei im vergangenen Jahr über zwei Millionen Überstunden angehäuft haben. Davon seien bereits 500.000 Stunden wieder abgebaut worden. Nicht thematisiert wird allerdings, wie viele Stunden davon ausgezahlt wurden und wie viele Kollegen statt den Überstunden nun Urlaubstage vor sich herschieben, um die Vorgabe von 25 Stunden pro Mann zum Stichtag 30.11. zu erreichen.

Der Überstundenabbau sei ermöglicht worden, da man Belastungsspitzen durch die Anforderung von Unterstützungskräften abgefedert hätte. Dabei brennt es ohnehin bei den Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei, die spätestens seit der Massenmigration nicht mehr aus den Stiefeln kommen und kaum mehr ein freies Wochenende bei ihren Familien verbringen können.

Auch wenn der Herr Innenminister immer wieder betont, dass der Personalstand in der Bayerischen Polizei noch nie so hoch war, wie im Moment, müssen wir sagen, dass die Aufgabenfülle und Aufgabendichte noch nie so hoch waren wie heute. Leider hält diese Entwicklung an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilzeitquote sowie die Zahl derer, die nicht vollständig dienstfähig sind ebenfalls deutlich gestiegen sind. Darüber hinaus wächst vor allem im großstädtischen Bereichen die Bevölkerung in astronomischem Ausmaß. Am Beispiel der Flüchtlingsunterbringung zeigt sich, dass die Aufgaben der Polizei aber auch in schrumpfenden ländlichen Räumen stetig zunehmen.

 Aus diesem Grund fordert die GdP ein umfassendes bayerisches Handlungskonzept 2025 mit echten und deutlichen Personalmehrungen, die nachhaltig mehr als nur die Pensionsabgänge ausgleichen müssen. Hierbei ist die konkrete Belastungssituation zu berücksichtigen. In diesem Konzept müsste aus Sicht der GdP dringend eine vernünftige Aufgabenkritik der zukünftigen Polizeiarbeit stattfinden. Darunter verstehen wir unter anderem:

 

  • Verzicht auf die Begleitung von Schwertransporten
  • Übertragung von sachfremden Kontrollaufgaben an die zuständigen Ordnungsämter
  • Anordnungskompetenz bei Blutentnahmen bei Trunkenheitsfahrten für Polizeivollzugsbeamte, alternativ Anerkennung der Atemalkoholanalyse auch über 1,1 Promille
  • Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr

Presse-Info 2/2016

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