Rechtsschutz
GdP-Rechtsschutz - Immer auf der sicheren Seite
Füllen Sie den Rechtsschutzantrag bei Bedarf bitte konzentriert und vollständig aus und geben Sie diesen anschließend an Ihre zuständige Untergliederung vor Ort weiter. Der jeweilige Vertreter wird den Rechtsschutzantrag dann so schnell wie möglich an die Rechtsabteilung der Landesgeschäftsstelle weiterleiten, die sich dann umgehend persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
In der Rechtsschutzbroschüre haben wir für Sie die Rahmenbedingungen sowie das Leistungsspektrum des GdP-Rechtsschutzes zusammengestellt.
Zudem enthält die Rechtsschutzbroschüre allgemeine Hinweise über gängige Rechtsstreitigkeiten, die vom GdP-Rechtsschutz umfasst werden sowie einen Überblick über die notwendigen Formalitäten zum Erlangen des GdP-Rechtsschutzes. Zusätzlich finden Sie auch einige typische Fälle aus der Praxis, denen Sie die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsabteilung der GdP entnehmen können.
Hinweis: Beleidigungsfälle werden ausschließlich über die Rechtsschutzabteilung der GdP bearbeitet.
Sollten Sie bis dato weitere Fragen haben, steht Ihnen die Rechtsabteilung der GdP für ergänzende Auskünfte gerne zur Verfügung.
Insoweit wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt per Mail oder telefonisch an Frau Birgit Hetzl (Telefon: 089/578388-11).