Schwangerschaft
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Die GdP Frauengruppe Bayern zum Thema Schwangerschaft...
Was besonders Frauen interessiert ...
... zum Thema Schwangerschaft - was ist zu beachten?
Mitteilung an den Arbeitgeber
- umgehende Mitteilung an den Arbeitgeber, sobald eine Schwangerschaft bekannt ist; die Kosten für das ärztliche Attest werden vom Arbeitgeber erstattet ( § 5 Abs. 1 MuSchG)
Beschäftigungsverbote
- - Schutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
- - Schutzfrist 8 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1 MuSchG)
- - Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (§ 8 MuSchG)
- - Verbot gesundheitsgefährdender Arbeiten (§ 4 MuSchG)
- - Verbot der Akkord- und Fließarbeit (§ 4 Abs. 3 MuSchG)
... zum Thema Geburt - was ist zu beachten?
- sofortige Antragstellung des Kindergeldes, Vorlage der Personenstandsänderung
- Antrag auf Erziehungsgeld stellen
- §§ 1-14 Bundeserziehungsgeldgesetz
- u.U. Antrag auf Erziehungsurlaub stellen (mindestens 4 Wochen vor Inanspruchnahme)
- Dauer des Erziehungsurlaubs längstens 12 Jahre
- Fristen bein Antrag auf Verlängerung (mindestens 6 Monate im Voraus) bzw. bei vorzeitiger Beendigung (nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich) beachten
Download der Bayerischen Mutterschutzverordnung | |
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