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SPD, CDU und Linke planen keine Anhebung der Lebensarbeitszeit – Die Grünen wollen schrittweise auf 67 Jahre

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mitte April haben wir Euch über ein Gerücht informiert, das sich auf den Dienststellen wie ein Lauffeuer verbreitet hat. Demnach würde im politischen Raum derzeit über eine eventuelle Anhebung der Lebensarbeitszeit debattiert. Wir haben den Regierenden Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien angeschrieben, um vor der Wahl am 18. September Klarheit zu schaffen und zu klären, ob es Überlegungen zur Anhebung der Altersgrenzen im § 38 LBG in Verbindung mit §§ 104, 106 und 107 LBG (besondere Altersgrenzen für Polizei, Feuerwehr und Justiz) gibt. Michael Müller schob diesen Spekulationen einen Riegel vor und schloss dies für die nächste Legislaturperiode kategorisch aus.

Absage von CDU, Linke und SPD

Während sich die Piraten zu keiner Antwort bereiterklärten, stellten sowohl Florian Graf, Fraktionsvorsitzender CDU Berlin, als auch Udo Wolf, Fraktionsvorsitzender Die Linke Berlin, klar, dass sie eine Anhebung derzeit weder planen noch einen Anlass dazu sehen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh verwies darauf, dass das Rentenalter in Berlin anders als in anderen Bundesländer nicht auf 67 Jahre angehoben wurde, weil es nach wie vor große Rückstände bei der Besoldung gibt und das Rentenalter von 65 Jahren zumindest einen Vorteil für die Berliner Beamtinnen und Beamte darstellt. Zugleich erklärte Saleh, dass man erst über eine Veränderung der Altersgrenzen nachdenken könne, wenn sich die Besoldung in Berlin deutlich an das durchschnittliche Niveau der anderen Bundesländer annähert. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller konkretisierte, dass es weder in der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch in der Senatskanzlei entsprechende Überlegungen für die Anhebung der Beamtenaltersgrenzen in der nächsten Legislaturperiode gibt.

Die Grünen planen eine stufenweise Anpassung der Altersgrenzen auf 67 Jahre

Dass es dennoch im politischen Raum derzeit Überlegungen gibt, beweist die Antwort der Grünen. Fraktionsvorsitzende Ramona Pop stellte in aller Ausführlichkeit dar, dass ihre Partei Ende Juni mit dem Papier „Ein Zukunftspakt für den Öffentlichen Dienst“ verschiedene Aspekte der Personalentwicklung im Öffentlichen Dienst aufgreift und Änderungsvorschläge macht. Neben einer deutlicheren Besoldungserhöhung umfasst das Personalentwicklungskonzept auch die Themen Gesundheitsmanagement und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Damit all diese Bereiche verbessert werden können, sei es wichtig den Sonderstatus Berlins bei der Beamtenaltersgrenze von 65 Jahren aufzugeben und eine stufenweise Angleichung vorzunehmen. Nicht rütteln wolle man an den Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen – Beamtinnen und Beamte der Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzugs (siehe § 104 Landesbeamtengesetz) – oder der abschlagsfreien Pension mit 60 für Schwerbehinderte. Außerdem möchte man dem Beispiel Brandenburgs folgen und eine Sonderregelung schaffen, bei der nach 45 Jahren Berufstätigkeit eine abschlagsfreie Pensionierung unabhängig vom Alter möglich ist.

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