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Besoldung für Berliner Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 ist verfassungskonform

Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2016 hat der 4. Senat in fünf Fällen der o. g. Besoldungsgruppen entschieden, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist. Die Klagen waren bereits in erster Instanz erfolglos geblieben. Bei der Überprüfung der eingelegten Berufungen hat der Senat auf die Kriterien verwiesen, die das Bundesverfassungsgericht in zwei im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen zur Richter- und Beamtenbesoldung in anderen Bundesländern aufgestellt hatte.

Danach ergäbe das Gesamtbild nach OVG Berlin-Brandenburg, dass die Besoldung in den genannten Besoldungsgruppen nicht evident unzureichend gewesen ist. In allen fünf Entscheidungen wurde die Revision zugelassen, sodass sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Problematik beschäftigen muss. Erfahrungsgemäß wird dies einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die von ihrem Dienstherrn die ausdrückliche schriftliche Bestätigung haben, dass ihr Verfahren ruht und der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, brauchen nichts weiter zu unternehmen und sollten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten. Ob dann noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht notwendig wird, wird sich zeigen.

Die GdP wird über den Fort- und Ausgang des Verfahrens unaufgefordert berichten.
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