Die GdP kritisiert die Entscheidung das Abschiebegewahrsam als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen.
Ohne Alternative wie der angestrebten Mitnutzung des Abschiebegewahrsams des Landes Brandenburg darf Berlin eine rechtlich vorgeschriebene Einrichtung nicht ersatzlos einstellen. Sich darauf zu verlassen, dass im konkreten Einzelfall das Land Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe unterstützen wird, entspringt dem Prinzip `Hoffnung und Glaube`. Das sind keine Entscheidungsgrundlagen nachhaltiger und verantwortungsbewusster Politik."