24. August 2010

Extreme Witterungsbedingungen + GdP schreibt an Bezirksbürgermeister: Gefährdungen müssen dokumentiert werden!

„Die Hitzeperiode der vergangenen Wochen stellte gerade für unsere Kolleg(inn)en der Ordnungsämter eine Gefährdungssituation dar. Auch für die Beschäftigten im Innendienst, wie z. B. in den Bürgerämtern, war zwangsläufig eine Gefährdungssituation gegeben.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Gefährdungen zu beurteilen, die Gefährdungsbeurteilungen sind zu dokumentieren, und es sind gem. § 3 ArbSchG Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdungen beseitigen oder zumindest minimieren. Die Arbeitsschutzregel ASR-A3-5 von Juni 2010 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und berücksichtigt dabei den Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.

Um unsere Mitglieder auch im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit beraten zu können, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, denen wir Ihre Feststellungen in dem oben genannten Zusammenhang entnehmen können.

Weiterhin konnten wir schon jetzt feststellen, dass sich eine Versorgung mit ausreichender Flüssigkeit bei extremen Witterungslagen als problematisch darstellt.
Wir regen deshalb an, zu prüfen, ob in Ihren Dienstgebäuden ein Wasserspender aufgestellt werden kann.“

Über die Antworten werden wir berichten.
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