01. Februar 2012

Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 – 5 LC 178/09 -

Daraufhin haben wir mit Schreiben vom 04.02.2011 den damaligen Innen- und Sportsenator, Herrn Dr. Ehrhart Körting gebeten, diese „100-Prozent-Regelung“ zu übernehmen. Das hat er abgelehnt. Gleichzeitig hat er aber angekündigt, dass er in Abstimmung mit den anderen Ländern prüfen wird, welche rechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind.

Jetzt ist bekannt geworden, dass der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt entschieden hat, die geleisteten Bereitschaftsdienste während des letzten Castor-Einsatzes 2011 voll als Arbeitszeit auszugleichen.
Auch die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sollen auf das Urteil reagiert und ihre Anrechnungsmodalitäten, weg von der bundesweit vereinbarten 1/3-Regelung, positiv für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten verändert haben.

Am 27.01.2012 hat der Landesbezirksvorsitzende der GdP Michael Purper vor dem Hintergrund dieser verbesserten Anrechnungsregelungen in den genannten Bundesländern Innen- und Sportsenator Frank Henkel gebeten, rückwirkend für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten Bereitschaftsdienste durch Freizeit voll auszugleichen.

Der Brief ist auf unserer Homepage im Internet nachlesbar.
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