„Vor dem Hintergrund, dass sich in der Polizeidirektion 6 nach Stürzen eine Polizistin und ein Polizist erheblich verletzt haben (gebrochener Arm, eingegipst. Schulterfraktur mit Operation), gibt es zur Verwendung von Streusalz an Dienstgebäuden keine Alternative.“
Scharf kritisierte der GdP-Vorsitzende, dass die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM GmbH) offensichtlich nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Schnee- und Eisbeseitigung nachzukommen und
sie damit die Einsatzfähigkeit von Polizei- und Feuerwehr beeinträchtigt.
Schönberg: „Es besteht akuter Handlungsbedarf, bis hin zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Streusalz. Hier geht es um Leben und Gesundheit von Menschen. Es kann nicht sein, dass Polizei und Feuerwehr nicht schnell genug an ihren Einsatzorten sind, weil sich die Beamtinnen und Beamten auf dem Weg zu ihren Einsatzfahrzeugen aufgrund einer mangelhaften Schnee- und Eisbeseitigung die Knochen brechen.“