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GdP lehnt Forderungen von Amnesty International ab

GdP lehnt Forderungen von AmnestyInternational nach - Namensschildern, - Bildung einer unabhängigen Untersuchungskommission bei Vorwürfen gegen Polizisten und - Ausstattung von Polizeidienststellen mit Kameras ab. Mit folgender Pressemeldung hat sich die GdP zum Tätigkeitsbericht 2010 „Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland“ von Amnesty International geäußert: „Berlin. Einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte erteilt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin eine klare Absage. Die von Amnesty International (ai) bei der Vorstellung ihres jährlichen Tätigkeitsberichts erhobene Forderung, so der stellvertretende Berliner GdP-Vorsitzende Michael Reinke, blende komplett aus, dass Polizistinnen und Polizisten während ihrer Einsätze aus vielerlei Blickwinkeln gefilmt oder fotografiert würden, diese Videos und Fotos nahezu unendlich lange im Internet abrufbar blieben und so eine Verfolgbarkeit bis ins Private hinein sehr leicht möglich sei.

Michael Reinke: „Es ist eine nicht akzeptable Zumutung für die Einsatzkräfte, wenn sie über ihren Dienst hinaus, permanent mit ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen erleiden müssen.“ Bei der Betrachtung solcher vor allem in linken Internetszenen abrufbaren Einsatzvideos falle auf, dass einerseits Polizeikräfte durchaus detailliert zu erkennen sind, während das sogenannte polizeiliche Gegenüber oft durch das digitale Verwischen von Gesichtern unkenntlich gemacht wird. Reinke: „Bevor ernsthaft über eine Kennzeichnungspflicht diskutiert werden kann, sollte zunächst geklärt werden, inwieweit durch das Einstellen solcher Videos in für jedermann zugängliche Internetplattformen, die informationelle Selbstbestimmung von Polizeibeamtinnen und -beamten beschnitten wird.“

Ablehnend steht die GdP auch der ai-Forderung gegenüber, so genannte unabhängige Kontrollgremien für die Aufarbeitung von Polizeieinsätzen einzuführen. Reinke: „Es spricht nicht gerade für ein fundamentales Vertrauen in unseren Rechtsstaat, wenn über parlamentarische Ausschüsse, innerpolizeiliche Kontrollstrukturen und letztlich auch über die Justiz hinaus, noch eine weitere Instanz über die Polizei urteilen soll. Wer kann denn diese Unabhängigkeit noch übertreffen?“

Als einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten der Polizei und den Besucherinnen und Besuchern von Polizeidienststellen, bezeichnete Michael Reinke die Forderung von Amnesty International, Polizeidienststellen mit Kameras auszustatten. „Das widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“

Nicht überrascht zeigte sich Reinke über die Feststellung, dass es in Deutschland keine systematische Polizeigewalt gebe. Der Vize-Chef der Berliner GdP: „Angefangen von der Auswahl von Beamten, über die Aus- und Fortbildung und den späteren Einsatz bildet die Polizei das demokratische Rechtsverständnis ab, dass in unserem Grundgesetz niedergeschrieben wurde. Auf ihre hohe Professionalität und ihre hohe Akzeptanz in der Bevölkerung können wir stolz sein.“

Im Tätigkeitsbericht 2010 von Amnesty-International wird gefordert (Auszug):

Erkennbarkeit durch individuelle Kennzeichnung
Vorwürfe gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt werden häufig nicht aufgeklärt. Um Täter zur Verantwortung zu ziehen, müssen sie identifiziert werden können. Doch in Deutschland bleiben Polizisten anonym – vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren. Dann in Deutschland gibt es keine individuelle Kennzeichungspflicht für Polizisten. Andere europäische Länder sind hier weiter: In England, Schweden und bei den nationalen Einheiten in Spanien tragen alle Polizisten Nummer oder Namen.

TRANSPARENZ SCHÜTZT MENSCHENRECHTE:
Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Aufklärung durch unabhängige Untersuchung
Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten wegen Misshandlung nicht konsequent. Oft verlaufen die Verfahren schleppend und oberflächlich. Täter gehen straffrei aus: Zeugen werden nicht vernommen, Beweise spät oder gar nicht gesichert. Polizisten ermitteln gegen Polizisten, Verfahren werden ergebnislos eingestellt. Andere europäische Länder sind hier weiter: In Großbritannien, Norwegen und Irland sorgen unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen Polizisten für objektive Aufklärung.

TRANSPARENZ SCHÜTZT MENSCHENRECHTE:
Polizeiübergriffe unabhängig untersuchen

Schutz durch Dokumentation
Der Bericht 2010 von Amnesty International dokumentiert Misshandlungen und Todesfälle in Polizeigewahrsam. Jeder Einzelfall ist ein Einzelfall zu viel. Begünstigt werden solche Menschenrechtsverletzungen durch den Ausschluss jeder Öffentlichkeit: Was auf Wachen und in Polizeigewahrsam vorgeht, geschieht ohne Zeugen.

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