23. August 2010

GdP vereinbart höhere Deckungssummen für die Diensthaftpflichtversicherungen

Während der Arbeits- oder Dienstzeit kann jederzeit ein Missgeschick passieren. Das reicht
vom Kaffee in der Tastatur bis hin zu Unfällen mit Personenschäden. Wenn der Dienstherr bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit den Kollegen oder die Kollegin in Regress nimmt, kann das schnell teuer werden. Dagegen sind GdP-Mitglieder abgesichert. Dem Versicherungsschutz unterliegen Tarifbeschäftigte, Verwaltungs- und Polizeivollzugsbeamte.


Diensthaftpflicht-Regressversicherung
bisher
ab dem 01.08.2010
    Personen- und Sachschäden - pauschal
1.000.000 EUR
3.000.000 EUR
    Vermögensschäden
13.000 EUR
13.000 EUR
    Abhandenkommen von Schlüsseln
26.000 EUR
50.000 EUR
    Abhandenkommen
    von sonstigen Sachen
5.000 EUR
5.000 EUR
    Abhandenkommen
    von Verwarngeldblocks
700 EUR
700 EUR
Dienstfahrzeug-Regress-haftpflichtversicherung
bisher
ab dem 01.08.2010
    Personenschäden
110.000 EUR
200.000 EUR
    Sachschäden
54.000 EUR
100.000 EUR
    Vermögensschäden
54.000 EUR
100.000 EUR

In einem Schadensfall sind folgende Punkte zu beachten:
    Umgehend die GdP-Bezirksgruppe informieren, die die Schadensmeldung bis zur Versicherung weiterleitet!
    Beteiligung des Personalrates beantragen!
    Kein Schuldanerkenntnis erklären und keine Zahlungen leisten!
    Eine eigene rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, da eventuelle Rechtsstreite durch die Versicherung geführt werden!
GdP - gut, dass es sie gibt!
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand