Infos 2007

Aufruf zum Warnstreik und zur Kundgebung

12. Dezember 2007

Berlin.

03. Dezember 2007

Die Tarif- und Besoldungsmauer muss weg. Kundgebung am 21.11.07

Berlin.

15. November 2007

Streik - Streik - Streik

Berlin.

01. November 2007

Tarifrunde 2007 - Warum noch keine Urabstimmung?

Berlin.

26. Oktober 2007

Warnstreik 19.9.07

Tausende beteiligten sich am Warnstreik! Auseinandersetzung wird härter!

Berlin.

22. September 2007

Knapp 10.000 Beschäftigte aus den Berliner Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen und nachgeordneten Einrichtungen, den Finanzämtern, den Kindertagesstätten, der Feuerwehr, den Dienststellen der Polizei und der Schulen folgten dem Warnstreikaufruf der Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und IG BAU am 19.9.2007. Das war ein gewaltiger Warnschuss gegenüber dem Berliner Senat. Von Dienstbeginn bis 11 Uhr zeigten sie, dass sie in Zukunft nicht bereit sind, noch länger ohne jegliche Einkommenserhöhungen zu arbeiten. Damit haben sie der Verhandlungskommission für die Runde mit den Senatsvertretern am gleichen Tag den Rücken gestärkt und deutlich gemacht, dass eine Erhöhung der ohnehin um 8, 10 und 12 Prozent gekürzten Einkommen unverzichtbar ist.

Tariftelegramm Nr. 2/2007 der Tarifgemeinschaft

Berlin.

11. Juli 2007

Ich sehe angesichts der Finanzlage Berlins keine Möglichkeit, dem Senat eine Übernahme der Vergütungserhöhungen aus dem neuen Tarifrecht der Länder und der dort vereinbarten Einmalzahlungen vorzuschlagen“,

Aufruf zum 11. Juli 2007

Berlin.

20. Juni 2007

In den bisherigen Gesprächen des Berliner Senats mit ver.di, GEW, GdP und IG BAU haben die Herren Senatoren Körting und Sarrazin für die Beschäftigten im Berliner öffentlichen Dienst eine Einkommenserhöhung in Höhe von 1 % vielleicht für das Jahr 2014 in Aussicht gestellt. Damit geben wir uns nicht zufrieden!

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht keine rechtlichen Bedenken bei der Kostendämpfungspauschale

Berlin.

09. Februar 2007

Mit seiner Entscheidung vom 21.12.2006 hat das OVG Berlin-Brandenburg unter dem Gesch.Z. OVG N 108/05 die Zulassung der Berufung in einem Verfahren abgelehnt, bei dem es um die so genannte Kostendämpfungspauschale geht. Das OVG Berlin-Brandenburg sieht die Kostendämpfungspauschale grundsätzlich mit dem geltenden Recht als vereinbar an. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Tariftelegramm_Tarifgemeinschaft

Erhalt des Flächentarifvertrages

Berlin.

30. Januar 2007

Erhalt des Flächentarifvertrages – Zukunft sichern ... ... auch und gerade für das Land Berlin! Übernahme des Tarifrechtes des öffentlichen Dienstes – Sonderrolle Berlins beenden! Einkommensverbesserungen – das heißt Einmalzahlungen von insgesamt bis zu 900 € für 2005 bis 2007 – Anschluss halten! Vertragstreue zum Anwendungstarifvertrag bis zu dessen Ablauf – Glaubwürdig bleiben!

Einladung zu einer Informationsveranstaltung Nochmals zur Problematik der Versorgung nach § 14 a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Berlin.

11. Januar 2007

da wir Anfragen zu dieser Angelegenheit erhielten, nochmals einige Hinweise: Bei der Problematik des § 14 a BeamtVG handelt es sich - technisch gesagt - um das Problem der „Versorgungslücke“, die bei Beamtinnen und Beamten eintritt, wenn diese wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten und noch keinen Anspruch auf ihre Rente haben. Um diese Versorgungslücke zu mindern, wird nach § 14 a BeamtVG vorübergehend eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes vorgenommen. Die Berechnung der Höhe des Ruhegehaltssatzes war lange strittig und führte zu einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Über Einzelheiten dieser Problematik wird die Rechtsabteilung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2007 um 14 Uhr in der Geschäftsstelle der GdP, Kurfürstenstr. 112, 2. OG, 10787 Berlin, beraten.
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