Tausende beteiligten sich am Warnstreik!
Auseinandersetzung wird härter!
Berlin.
22. September 2007
Knapp 10.000 Beschäftigte aus den Berliner Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen und
nachgeordneten Einrichtungen, den Finanzämtern, den Kindertagesstätten, der Feuerwehr,
den Dienststellen der Polizei und der Schulen folgten dem Warnstreikaufruf der Gewerkschaften
ver.di, GdP, GEW und IG BAU am 19.9.2007. Das war ein gewaltiger Warnschuss
gegenüber dem Berliner Senat. Von Dienstbeginn bis 11 Uhr zeigten sie, dass sie in Zukunft
nicht bereit sind, noch länger ohne jegliche Einkommenserhöhungen zu arbeiten. Damit haben
sie der Verhandlungskommission für die Runde mit den Senatsvertretern am gleichen
Tag den Rücken gestärkt und deutlich gemacht, dass eine Erhöhung der ohnehin um 8, 10
und 12 Prozent gekürzten Einkommen unverzichtbar ist.
Ich sehe angesichts der Finanzlage Berlins keine Möglichkeit, dem Senat eine Übernahme der Vergütungserhöhungen aus dem neuen Tarifrecht der Länder und der dort vereinbarten Einmalzahlungen vorzuschlagen“,
In den bisherigen Gesprächen des Berliner Senats mit ver.di, GEW, GdP und IG BAU haben die Herren Senatoren Körting und Sarrazin für die Beschäftigten im Berliner öffentlichen Dienst eine Einkommenserhöhung in Höhe von 1 % vielleicht für das Jahr 2014 in Aussicht gestellt.
Damit geben wir uns nicht zufrieden!
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht keine rechtlichen Bedenken bei der Kostendämpfungspauschale
Berlin.
09. Februar 2007
Mit seiner Entscheidung vom 21.12.2006 hat das OVG Berlin-Brandenburg unter dem Gesch.Z. OVG N 108/05 die Zulassung der Berufung in einem Verfahren abgelehnt, bei dem es um die so genannte Kostendämpfungspauschale geht. Das OVG Berlin-Brandenburg sieht die Kostendämpfungspauschale grundsätzlich mit dem geltenden Recht als vereinbar an. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Erhalt des Flächentarifvertrages
Berlin.
30. Januar 2007
Erhalt des Flächentarifvertrages
– Zukunft sichern ...
... auch und gerade für das Land Berlin!
Übernahme des Tarifrechtes des öffentlichen Dienstes
– Sonderrolle Berlins beenden!
Einkommensverbesserungen – das heißt Einmalzahlungen
von insgesamt bis zu 900 € für 2005 bis 2007
– Anschluss halten!
Vertragstreue zum Anwendungstarifvertrag
bis zu dessen Ablauf
– Glaubwürdig bleiben!
Einladung zu einer Informationsveranstaltung
Nochmals zur Problematik der Versorgung
nach § 14 a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Berlin.
11. Januar 2007
da wir Anfragen zu dieser Angelegenheit erhielten, nochmals einige Hinweise:
Bei der Problematik des § 14 a BeamtVG handelt es sich - technisch gesagt - um das Problem der „Versorgungslücke“, die bei Beamtinnen und Beamten eintritt, wenn diese wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten und noch keinen Anspruch auf ihre Rente haben.
Um diese Versorgungslücke zu mindern, wird nach § 14 a BeamtVG vorübergehend eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes vorgenommen. Die Berechnung der Höhe des Ruhegehaltssatzes war lange strittig und führte zu einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Über Einzelheiten dieser Problematik wird die Rechtsabteilung im Rahmen einer
Informationsveranstaltung
am 27. Februar 2007 um 14 Uhr
in der Geschäftsstelle der GdP, Kurfürstenstr. 112, 2. OG, 10787 Berlin,
beraten.