Zum Inhalt wechseln

Jubiläumszuwendungen lassen weiter auf sich warten

Senatsverwaltung für Inneres und Sport lässt verdiente Beamtinnen und Beamte zappeln

Berlin. Bereits am 26. Januar dieses Jahres legte Innensenator Frank Henkel (CDU) dem Senat einen Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen vor. Am 8. März beschloss der Senat, einen entsprechenden Entwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Am 9. Juni wurde dieser dann im Parlament verabschiedet. Im September aber fehlen noch immer das notwendige Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die offiziellen Dankesurkunden.

In der letzten Mitarbeiterinfo hat der Personalservice darauf hingewiesen, dass Beamtinnen und Beamte gemäß § 75a LBG rückwirkend zum 01.01.2016 nach einer verbrachten Dienstzeit von 25, 40 bzw. 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 350 Euro, 450 Euro bzw. 550 Euro erhalten. Nach wie vor aber ist unklar, wie die im öffentlichen Dienst verbrachte Zeit in der neuen Regelung angerechnet wird. Darüber hinaus fehlen die von der Innenverwaltung angekündigten Vorgaben zur Gestaltung der Dankesurkunden. Das führt dazu, dass die Arbeit und das jahrelange Engagement der Jubilare auf den Dienststellen mit eigens angefertigten Schriftstücken und kreativen Mitteln honoriert wird, finanziell herrscht kompletter Stillstand.

GdP fordert Klarheit

Eine Situation, der nicht weiter tolerierbar ist, auch wenn der Personalservice darauf hinweist, dass der Anspruch auf Gewährung der Jubiläumszuwendung nicht verloren geht. Um Klarheit zu schaffen, hat die Gewerkschaft der Polizei Innensenator Frank Henkel angeschrieben und ihn darauf hingewiesen, dass große Versprechungen und medienwirksam propagierte Wertschätzung nicht reichen, sondern er unverzüglich dafür sorgen muss, die verwaltungsinternen Arbeiten zum Abschluss zu bringen. Nur dadurch würde er ein wahres Zeichen der Wertschätzung, das alle Jubilare ausnahmslos verdient haben, setzen können.

Diese Info als PDF
This link is for the Robots and should not be seen.