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Nicht jede Frage des Dienstherrn muss beantwortet werden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kürzlich wurde uns bekannt, dass der Dienstherr nach wie vor mit Fragen an die Kollegenschaft herantritt, die den Abschluss privater Versicherungen betreffen. Nach unserer Auffassung handelt es sich hier eindeutig um einen Eingriff in den privaten Lebensbereich, welcher grundsätzlich durch Art. 2 GG geschützt ist. Demnach müssen derartige Fragen nicht beantwortet werden.

Zur Unterstützung und bei weitergehenden Fragen rund um diesen Komplex steht die Rechtsberatung der Gewerkschaft der Polizei dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 19 Uhr in der Geschäftsstelle der GdP zur Verfügung.

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