Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter werden keine „Sachverständigen für Kampfhunde“
Wir haben dem HPR dazu nachfolgende Stellungnahme zugeleitet:
Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter
Schreiben des HPR vom 21.07.2010
GeschZ: 0701/29/04/20/01/01/01 Ha/Tho
Nachstehend unsere Stellungnahmen zum
Hundesachkundenachweis für AOD-Beschäftigte:
Der Begriff „Sachkunde“ ist falsch gewählt und könnte deshalb zu irritierenden Rückschlüssen führen.
Die Schulung ist mit
Umgang mit Hunden im Rahmen der Kontrolle des AOD
überschrieben.
Die Teilnehmer/-innen sollen die Körpersprache von Hunden erkennen und deuten lernen, um durch ihr Verhalten Unfälle zu verhüten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind damit in der Regel in der Lage, die Reaktion eines Hundes abzuschätzen und ihren Umgang mit ihm darauf einzustellen.
Sie können deshalb aber nicht präzise erkennen, ob sie es mit einem Kampfhund bzw. gefährlichen Hund zu tun haben.
Diese eigentliche Sachkunde hat nur der zuständige Veterinär (VetLeb).
Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten, dass die Außendienstleiterinnen/-leiter ebenfalls diese Auffassung vertreten. Sie wollen deshalb die einschlägigen Urteile prüfen, um festzustellen, in welchen Bezirken Prozesse wegen fehlender Urkunden verloren wurden bzw. welche Gründe es darüber hinaus gegeben hat, dass Gerichte in diesem Zusammenhang zum Nachteil der Bezirke entschieden haben.
Weitere Gründe für diese Prüfung sind die Kosten, die durch die Nachschulung entstehen und die allgemein angespannte Personalsituation in den Ordnungsämtern.
Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Verwaltung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend dem Zertifikat für Geschwindigkeitsmessungen diesen Hundesachkundenachweis, der dann gerichtsfest wäre, einführen möchte. Nur muss dieser so gestaltet werden, dass kein Zweifel daran besteht, dass ausschließlich der Veterinär die erforderlichen Sachkundekenntnisse hat und nicht die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter ihn als „Sachverständige/r für Kampfhunde“ ersetzen kann.
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