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Achtung! Petition "Verfassungskonforme Alimentation"

Berlin.

Zunehmend erreichen uns Anfragen, warum Kolleginnen und Kollegen, die ihre Wohnanschrift im Berliner Umland haben, sich an den Unterstützungslisten nicht mit ihrer Unterschrift beteiligen dürfen. Sie seien doch immerhin im Dienst des Landes Berlin. Leider genügt ein Blick in das Petitionsgesetz hier nicht. Die vom Kollegen Grashof gewählte Form der Volksinitiative ist im Berliner Abstimmungsgesetz (AbstG) geregelt. Im dortigen § 1 - Teilnahmerecht - steht: Alle mindestens 16 Jahre alten Einwohner und Einwohnerinnen Berlins können an einer Volksinitiative teilnehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch wenn Ihr Euren Wohnsitz außerhalb Berlins habt, können Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte das Petitionsrecht für Euch wahrnehmen. Angesichts der vielen anderen Probleme, die in den Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus demnächst beraten werden, dürfen wir mit unserem Anliegen nicht ins Hintertreffen geraten.

Unser gemeinsames Ziel ist, die deutschlandweit schlechteste Beamtenbesoldung bereits im nächsten Haushaltsjahr deutlich zu verbessern.
Dafür benötigen wir bis zum 4. September 2015 Eure Zuarbeit:
  • Klickt den - gemeint sind unsere Abgeordneten - auf der rechten Seite unserer Internetseite an. Dort findet Ihr die Links für den Text der Petition, schließlich muss jeder wissen, was er unterschreibt,
  • hier findet Ihr die Unterschriftenliste zum Ausdrucken. Diese Liste sollte möglichst gefüllt werden, ggf. weitere Listen ausdrucken.
  • Die ausgefüllten Unterschriftenlisten sendet/überbringt/übermittelt bitte an den Kollegen André Grashof, die GdP-Landesgeschäftsstelle in der Kurfürstenstr. 112 oder drückt sie Euren GdP-Vertrauensleuten in die Hand.

Die Zeit ist kurz bemessen aber gemeinsam werden wir die 20.000 Unterschriften erreichen!
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