20. Januar 2010

Rahmenarbeitszeitregelung für die Ordnungsämter

„Rahmenarbeitszeitregelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst der bezirklichen Ordnungsämter

Sehr geehrter Herr Dr. Körting,

Ihre Verwaltung verhandelt zurzeit mit dem Hauptpersonalrat (HPR) über eine Veränderung der Rahmenarbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst der bezirklichen Ordnungsämter. Da die Arbeitszeit und deren Gestaltung, insbesondere im Schichtdienst, für die Betroffenen und ihre Familien eine erhebliche Bedeutung hat, haben wir dazu eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Mit einem bemerkenswerten Ergebnis. Es haben sich aus allen Bezirken betroffene Kolleginnen und Kollegen schriftlich und telefonisch bei uns gemeldet. Nachstehend geben wir Ihnen Auszüge aus den Gesprächen und den E-Mails zur Kenntnis:

Der Schichtdienst, der unser Arbeits- und Privatleben prägt, auch an den Wochenenden, belastet uns auf Grund des Personalmangels sehr.
Wir haben teilweise einen Arbeitsweg von mehr als einer Stunde. Unter den Beschäftigten ist der Frauenanteil sehr hoch. Davon sind sehr viele auf die öffentlichen
Verkehrsmittel angewiesen, deren Inanspruchnahme nach 24.00 Uhr nicht immer angenehm ist.
Wir Parkraumbewirtschafter wissen nach 22.00 Uhr eigentlich nicht, wie wir uns beispielsweise auf dem Kurfürstendamm beschäftigen sollen.
Die Parkplätze sind größtenteils ungenutzt.
Einerseits wird von uns immer mehr Arbeit verlangt, andererseits werden wir seit 2003, und ein Ende zeichnet sich nicht ab, im Vergleich zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in anderen Bundesländern deutlich schlechter bezahlt. Uns immer mehr „auszuquetschen“, daran denken die da oben, unsere Einkommen zu erhöhen, uns gerecht zu bezahlen,
das wird ständig abgelehnt.
Da in der Parkraumbewirtschaftung keine Doppelstreifen eingesetzt werden, fühlen wir uns sehr unsicher. Wir haben nur unser Diensthandy. Es wurde Mitarbeitern schon häufig
aus der Hand geschlagen, wenn sie einen Notruf absetzen wollten. Teilen Sie dem Senat mit, dass die Zeiten draußen rauer und der Umgang mit „Amtspersonen“
respektloser geworden ist.
Ein wöchentlicher Wechsel zwischen Früh- und Spätdienst ist in höchstem Maß gesundheitsschädigend. Ich schlafe oft erst zwei Stunden nach dem Ende der Spätschicht ein.
Nach einer Pause am Sonntag muss ich dann Montag früh um 05.30 Uhr zum Dienst. Das ist schon hart. Dieser wöchentliche Wechsel macht nicht nur mich krank.
Dass ich im Arbeitsleben flexibel sein muss, ist mir bekannt. Ich bin 47 Jahre alt. Das ist das Durchschnittsalter meiner Kolleginnen und Kollegen, die unter diesen
Voraussetzungen krank werden.
Verhindert bloß diese unmenschliche und zugleich auch völlig unnötige Veränderung der Arbeitszeit.

Diese Meinungsäußerungen der Kolleginnen und Kollegen bestätigen wieder einmal unsere ständigen Mahnungen als Personalräte und Gewerkschaften bei der Gestaltung der Arbeitszeit darauf zu achten, dass die damit verbundenen Belastungen für diese Beschäftigten und ihre Familien ein erträgliches Maß nicht überschreiten.

Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden „Eckpunkte“ bei der Neuregelung der Rahmenarbeitszeit zu beachten:

In den bezirklichen Ordnungsämtern wird nach 22.00 Uhr ein bedarfsorientierter Dienst eingeführt, für deren Gestaltung ausschließlich die Bezirke verantwortlich sind.
Auf dieserGrundlage wird die Rahmenarbeitszeit neu geregelt.
Zur langfristigen Überwachung des Nichtraucher- und Jugendschutzes benötigen die Ordnungsämter deutlich mehr Personal, da eine regelmäßige Anordnung von
Überstunden unzulässig ist. Dieses Personal wird im Rahmen der tariflichen Wochenarbeitszeit in einer zusätzlich einzusetzenden Schicht eingesetzt. Als eine erste Maßnahme
zur Personalgewinnung werden alle Zeitarbeitsverträge entfristet und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen.
Mit dem derzeit vorhandenen Personal kann keine „dritte Schicht“ eingeführt werden, da die Früh- und Spätschichten dadurch zwangsläufig personell ausgedünnt würden und das
mit der Folge, dass sie nicht mehr arbeitsfähig wären.
Die Erweiterung der Rahmenarbeitszeit führt nicht nur zu einem Personalmehrbedarf, sondern auch zu einem zusätzlichen Bedarf an Ausstattung.

Beispielrechnung 2-/3-Schichtsystem bei einem Einsatz von 24 Dienstkräften:

2-Schicht-System
DoppelstreifenMDE-GeräteKfzSchichten
6126Früh (6-14)
6126Spät (14-22)
6126Zeitgleich im Einsatz

3-Schicht-System
DoppelstreifenMDE-GeräteKfzSchichten
484Früh (6-14)
484Mittel (z. B. 11-19)
484Spät (14-22)
168Zeitgleich im Einsatz

Aus unserer Sicht könnte auf dieser Grundlage eine neue Rahmenarbeitszeit unter anderem nach folgenden Vorgaben gestaltet werden:

An maximal zwei Samstagen im Monat darf gearbeitet werden.
Die Rahmenarbeitszeit ist auf den Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr begrenzt.
Ausnahmen sind möglich:
Für den AOD ausschließlich für den Nichtraucher- und Jugendschutz bis 24.00 Uhr. Arbeit nach 24.00 Uhr wird bedarfsorientiert zwischen den Dienststellen und
den örtlich zuständigen Personalräten geregelt.
Für die Parkraumbewirtschaftung wird Arbeit nach 22.00 Uhr zwischen der Dienststelle und den örtlich zuständigen Personalräten auf der Grundlage
politischer Entscheidungen im Bezirk zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geregelt.
In den Verkehrsüberwachungszonen werden ausschließlich Doppelstreifen, die auf Sichtweite arbeiten, eingesetzt.
Die Dienstpläne werden den Beschäftigten mindestens 13 Wochen im Voraus zur Kenntnis gegeben.

Wir wissen, sehr geehrter Herr Dr. Körting, dass politisch im Abgeordnetenhaus, natürlich auch in den Bezirken, Handlungsbedarf besteht. Wir akzeptieren deshalb einen bedarfsorientierten Dienst, der regional in den Bezirken gestaltet wird und damit den bezirklichen Gegebenheiten Rechnung trägt.

„Ordnung“ ist ein Thema, das die Menschen in ihrem Wohnumfeld im Kiez und die Medien sehr interessiert.

Genau daran orientiert sich unser Vorschlag für eine Neugestaltung der Rahmenarbeitszeit unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ordnungsämtern. Er berücksichtigt aber auch ihre Interessen, die ihrer Familien und ihres sozialen Umfelds. Die Umsetzung unserer Vorschläge für eine veränderte Rahmenarbeitszeit führen unseres Erachtens zu mehr Berufszufriedenheit und damit Lebensqualität der Betroffenen. Das wird sich positiv auf den Krankenstand auswirken und Effektivität und Effizienz der Arbeit in den Ordnungsämtern steigern.

Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen und bedanken uns für Ihre Bemühungen.“
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