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Initiative zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen

Länder sollen Schmerzensgeld vorstrecken

Berlin.

Gewalt gegen Polizisten – in Berlin, aber auch anderswo in Deutschland ein alltägliches Problem. Wenn es nach einem Angriff zur Gerichtsverhandlung kommt und ein Schmerzensgeld erstritten wurde, stehen die verletzten Kollegen dennoch oft mit leeren Händen da: Die Beklagten sind zahlungsunfähig, der Titel kann nicht vollstreckt werden.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich unser stellvertretender Bundesvorsitzender Jörg Radek vor einigen Wochen mit einem Brief an die ständige Innenministerkonferenz gewandt. Darin bittet er, den betroffenen Beamten in allen Bundesländern den Rücken zu stärken und dem Beispiel Bayerns und Schleswig-Holsteins zu folgen:

In Schleswig-Holstein soll im Landesbeamtengesetz verankert werden, dass der Dienstherr rechtskräftig erstrittene Schmerzensgeldansprüche gegen Dritte übernehmen kann. Voraussetzung ist, dass der Beamte tätlich angegriffen wurde und die Vollstreckung über einen Betrag von mindestens 250 Euro erfolglos geblieben ist. In Bayern gilt eine ähnliche Regelung, wenn das erstrittene Schmerzensgeld mindestens 500 Euro beträgt. Das Land zahlt dann den Betrag direkt an den Beamten aus und versucht im Anschluss selbst, das Geld einzutreiben.

Radek bittet den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz in seinem Schreiben, diese vorbildliche Praxis auf die Tagesordnung des nächsten Zusammentreffens zu setzen und weist darauf hin, wie frustrierend es für die verletzten Beamten ist, jahrelang keine Genugtuung für die erlittenen Verletzungen zu bekommen – zumal bei Polizeibeamten im Laufe eines Berufslebens leicht mehrere Vollstreckungsverfahren zusammen kommen können.

Der Landesbezirk Berlin unterstützt diese Initiative und ist seinerseits mit einer Bitte an Innensenator Frank Henkel herangetreten. Würde der Dienstherr die Vollstreckung der Forderungen seiner Beamtinnen und Beamten übernehmen und das Schmerzensgeld direkt auszahlen, wäre dies „ein deutliches Zeichen der Fürsorge und Unterstützung“, schreibt der stellvertretende Vorsitzende Arne Wabnitz in seinem Brief an Henkel. Derzeit stünden die betroffenen Kollegen alleine da, zumal die Ansprüche ohne dienstlichen Rechtsschutz selbst erstritten werden müssten. Henkel solle daher die Initiative in der Innenministerkonferenz zur Sprache bringen und unterstützen.

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Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
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