In den vergangenen Jahren hatte sich das Land Berlin entschieden, den Angestellten und Auszubildenden, denen aufgrund der gekündigten Urlaubsgeldtarifverträge kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf das Urlaubsgeld eingeräumt wurde, das Urlaubsgeld freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht außertariflich zu gewähren. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Zahlung keine Rechtsansprüche für die Zukunft hergeleitet werden können (zuletzt Rundschreiben I Nr. 38/2009).
Für dieses Jahr habe ich keine außertarifliche Gewährung des Urlaubsgeldes vorgesehen, weil aufgrund der Eckpunktevereinbarung vom 12. März 2010 zur Übernahme des Tarifrechts der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Tarifvertrag zu schließen sein wird, in dem u. a. für dieses Jahr eine tarifvertragliche Regelung zum Urlaubsgeld vorgesehen ist. Danach soll das Urlaubsgeld für das Jahr 2010 letztmalig und abweichend vom TV-L nach den gekündigten Urlaubsgeldtarifverträgen gewährt werden (siehe Rundschreiben I Nr. 17/2010 und I Nr. 19/2010). Anspruchsgrundlage für die Zahlung kann deshalb nur der künftige Tarifvertrag sein. Dieser wird derzeit in Redaktionsverhandlungen erarbeitet und wird frühestens im Herbst vorliegen. Bis zur Unterzeichnung des Tarifvertrages kann deshalb keine Zahlung des Urlaubsgeldes erfolgen.
Unabhängig davon haben nach der derzeitigen Rechtslage vor dem 1. August 2003 eingestellte Angestellte und Auszubildende, für die die gekündigten Urlaubsgeldtarifverträge noch nachwirkend gelten sowie Angestellte und Auszubildende, die zwar nach dem 31. Juli 2003 eingestellt wurden, bei denen jedoch die Geltung der Urlaubsgeldtarifverträge nicht ausdrücklich arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurden und alle Arbeiter, Anspruch auf das Urlaubsgeld, weil für diese Beschäftigten die Urlaubsgeldtarifverträge - teilweise im Wege der Nachwirkung - gelten (Rundschreiben I Nr. 86/2003 und I Nr. 46/2004).“
Damit wird die von der GdP bisher vertretene Auffassung, dass zurzeit kein Betroffener oder keine Betroffene Ansprüche geltend machen muss, bekräftigt.
Wir werden die Sachlage weiter verfolgen und zum gegebenen Zeitpunkt erneut berichten.