Damit reagierte der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Michael Reinke auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, dass die langjährige Praxis, Demonstrationen grundsätzlich zu filmen, rechtswidrig ist.
„Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Gewalt bei Veranstaltungen und der Anwesenheit bestimmter Personengruppen. Diese muss die Polizei erkennen können und das ist nur mit der Videoüberwachung möglich“, so Reinke weiter.
„Eine enge Begleitung dieser Gruppen durch Polizeikräfte wirkt sich positiv auf die Eindämmung von Gewaltaktionen aus. Konflikte bauen sich langsam auf, gewaltbereite Personen und Personengruppen zeigen in der Regel, dass sie zur Gewaltanwendung bereit sind, und sie testen aus, wie darauf polizeilich reagiert wird. Diese Signale und Hinweise auf Konflikte muss die Polizei beobachten können. Nur durch die Videoüberwachung ist es in diesen Fällen der Polizei möglich, rechtzeitig einzugreifen und ihre Kräfte genau an diesen Brennpunkten einzusetzen. Ohne die Beobachtung von Demonstrationen durch Videoüberwachung ist die Einsatzleitung der Polizei blind und hilflos und das könnte in der Zukunft fatale Folgen haben, denn wir überlassen damit gewaltbereiten Gruppen und Personen die Straße“, mahnt der stellvertretende Berliner GdP-Vorsitzende.