Zum Inhalt wechseln

Vollständiger Name des Bearbeiters in Ermittlungsvorgängen entfällt!

- Erfolg von GdP und Direktion 4 -

Der auf dem POLIKS-Vordruck „Beschuldigtenvernehmung“ festgehaltene Vorname von Vernehmungsbeamten wird nicht länger an die Amts- und Staatsanwaltschaft übermittelt.

Das hatte Polizeipräsident Kandt bereits Ende Juli verfügt, nachdem ihn die Direktion 4 aufgrund einer Initiative von Kollegen des A 41 um Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Vornamenerfassung gebeten hatte. Nach § 9 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) ist lediglich die Verarbeitung erforderlicher personenbezogener Daten zulässig. Nach Rücksprache mit der Amts- und Staatsanwaltschaft ließ sich Polizeipräsident Kandt von dort bestätigen, dass eine Übermittlung des Vornamens einer Polizistin/eines Polizisten an sie nicht erforderlich sei, um eine Ladung sicherzustellen.

Diesen Erfolg nahm die GdP Berlin Anfang August zum Anlass, Polizeipräsident Kandt zu bitten, alle Vordrucke und Formulare, die für Verfahrensbeteiligte einsehbar sind, in gleicher Weise zu überarbeiten und die Erfassung des Vornamens der Bearbeiterin/des Bearbeiters zu streichen.

Diesem Ansinnen der GdP ist die Behördenleitung nun gefolgt. Dennoch wird es etwas dauern, ehe die elektronische Erfassung entsprechend umgestellt ist. Hier ein Auszug aus dem Antwortschreiben von Polizeipräsident Kandt an GdP-Landesbezirksvorsitzende Philipp auf ihr Schreiben vom 7. August:

„(…) Die Übermittlung des Vornamens, der sich auf POLIKS-Ausdrucken in den Akten befindet, hat somit zu unterbleiben. Aus diesem Grund wird das automatische Befüllen der entsprechenden Felder mit dem Vornamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in POLIKS-Anwendungsfällen und Formularen derzeit dahin gehend überarbeitet, dass nur noch der Familienname ausgedruckt wird.
Da von dieser Änderung mehrere Anwendungsfälle und Formulare betroffen sind, wird die Anpassung einige Zeit in Anspruch nehmen.“ ABER: „Der Vorname kann bis zur Umstellung auf dem Ausdruck händisch unleserlich gemacht werden. (…)“

Das jetzige Ergebnis ist sehr erfreulich. Wir werten dies als Erfolg im Sinne der hohen Bedeutung des Datenschutzes – der nun auch für Polizistinnen und Polizisten gewahrt wird!
This link is for the Robots and should not be seen.