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Erschwerniszulage für Beamtinnen/Beamte der Dir 1-6 VB I MEK FAO kommt

Beharrlichkeit der GdP macht sich bezahlt!

Berlin.

Lange hat´s gedauert, doch jetzt hat die Hartnäckigkeit der Gewerkschaft der Polizei in puncto Zulage gemäß § 22 Abs. 2 Erschwerniszulagenverordnung (EZuIV Bln) endlich zum Ziel geführt: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat zugestimmt, dass den Beamtinnen und Beamten der MEK-FAO-Einheiten eine Zulage gewährt wird.

Hintergrund dafür ist, dass die FAO Dir 1-6 mit einem Klimmzug der Innenverwaltung den Zusatz MEK für ihre Dienststellenbezeichnung erhalten haben. Da diese Benennung ab sofort gilt, bekommen die Kolleginnen und Kollegen dementsprechend auch die Zulage.

Das bedeutet konkret, dass die Beamtinnen und Beamten der Dir 1-6 VB I MEK FAO ab dem 1. September 2014 Anspruch auf diese Zulage haben.

Begonnen werden soll mit der Zahlung der Zulage mit der der Bezüge für den Monat Oktober 2014. Die Zulage für den Monat September 2014 wird nachentrichtet.

Das unserer Ansicht nach sehr erfreuliche Ergebnis soll uns Ansporn sein, in unseren anderen Bemühungen um weitere finanzielle Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen nicht nachzulassen. Wir denken hier beispielsweise an unsere Forderung nach einer Ausschöpfung der Stellenplanobergrenzen.
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