Auch die festgenommene Person verletzte sich während des Handgemenges am Dienstnummernschild am Unterarm.“
Das hat heute der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Detlef Herrmann bekannt gegeben.
„Der Polizeibehörde ist seit langem bekannt, dass die scharfkantigen Namens- und Dienstnummernschilder zu Verletzungen führen können. Eine Reaktion ist bisher nicht erfolgt, obwohl die Polizeibehörde verpflichtet wäre, eine Gefährdungsbewertung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu veranlassen.“
Detlef Herrmann hat deshalb gefordert, die etwa 13.000 ausgegebenen Namens- und Nummernschilder sofort wieder einzuziehen.