Neben der Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen und der Förderung der beruflichen und kulturellen Belange der Beschäftigten der Polizei, des LEA und der Feuerwehr gewährt die Gewerkschaft der Polizei folgende Leistungen, die im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten sind:
1. Kostenloser Bezug der Gewerkschaftszeitung
DEUTSCHE POLIZEI (monatlich)
2. Rechtsschutz nach der Rechtsschutzordnung
3. Rechtsberatung in allen Fragen des täglichen Lebens (di und do von 17-19 Uhr)
4. Rentenberatung (dienstags von 14-17 Uhr)
5. Versorgungsberatung (montags von 14-17 Uhr nach tel. Terminvereinbarung)
6. Einkommensteuerberatung (mittwochs von 10 bis 18.30 Uhr nach tel. Terminvereinbarung)
Diese Beratungen finden jeweils in unserer Geschäftsstelle Kurfürstenstr.112, 10787 Berlin (2. Stock) statt.
7. Begräbnisbeihilfe beim Tod des Mitglieds oder seines/ihres Ehegatten jeweils bis zu 410 €
8. Unfallversicherung mit 2.000 € für den Fall des Unfalltodes oder bis zu 3.000 € für den Fall der Unfallinvalidität innerhalb und außerhalb des Dienstes. Bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten wird die dreifache Todesfallsumme ausgezahlt.
Bei sich abzeichnenden Unfallschäden ist unverzüglich die GdP zu informieren.
9. Diensthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis:
1.000.000 € | für Personen- und Sachschäden* |
13.000 € | für Vermögensschäden* |
5.000 € | für Abhandenkommenschäden* |
26.000 € | Schlüsselverlust |
700€ | Abhandenkommen von Verwarnungsgeldblöcken * |
* Selbstbehalt von 50 €. Abhandenkommenschäden im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Dienst sind nicht versichert.
10. Geburtenbeihilfe 55 € je Geburt eines Kindes unseres Mitglieds
11. Unterstützung und zinslose Darlehen in besonderen Notlagen nach den Unterstützungsrichtlinien
12. Streikunterstützung für die in der GdP organisierten Arbeiter und Angestellten, wenn sie durch den Bundesvorstand zu dieser Kampfmaßnahme aufgerufen wurden (Näheres regelt die Streikordnung der GdP)
13. Regreßhaftpflicht-Versicherung gegen Regreßforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstkraftfahrzeugen, Dienstbooten, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben, mit folgenden Deckungssummen:
110.000 € | für Personenschäden |
52.000 € | für Sachschäden |
52.000 € | für Vermögensschäden |
Beachten Sie hierzu bitte die
Leistungsgrundsätze des LB Berlin.