Hinweise zum Abrechnungs- und Nachweisverfahren über die ordnungsgemäße Auszahlung der Streikgelder
30. Oktober 2008
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Streikgeld ist eine Leistung der GdP, die für den Fall der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen den „Nettolohnausfall“ ausgleichen soll.
Nach dem Beschluss der Tarifgemeinschaft ver.di, GdP, GEW und IG BAU ruft die Gewerkschaft der Polizei ihre Mitglieder und die Beschäftigten im Bereich ZOS (Zentraler Objektschutz) und Gef (Gefangenenwesen) und die Beschäftigten im Bereich Bürger- und Ordnungsämter auf, sich am Warnstreik zu beteiligen.