Rechtsschutz und Rechtsberatung

Rechtsberatung
Die Rechtsberatung umfasst alle Rechtsfragen des täglichen Lebens, wie z. B. Miet-, Kauf-, Familien-, Ehe-, Erbrecht.
Vor der Bevollmächtigung eines Anwaltes für diese Bereiche empfehlen wir unseren Mitgliedern, diesen ausdrücklich zu den Kosten des zu erwartenden Verfahrens zu befragen. Der Anwalt ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die Kosten eines Rechtsstreites können sehr leicht eine erheblich Höhe erreichen, insbesondere im Unterliegensfall.

Rechtsschutz
Rechtsschutz kann für Rechtsstreitigkeiten gewährt werden, die sich aus dem Dienst-, Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis des Mitglieds aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst und/oder die sich aus der gewerkschaftlichen Betätigung ergeben. Rechtsschutz kann auch gewährt werden, wenn das Verfahren gegen das Mitglied mit seiner Eigenschaft als Beschäftigter im GdP-Organisationsbereich in ursächlichen Zusammenhang zu bringen ist, ohne dass eine unmittelbare dienstliche Tä tigkeit dem zugrunde liegt.
Rechtsschutz wird nur auf Antrag gewährt. Tritt der Rechtsschutzfall ein, ist ein schriftlicher Antrag an die Rechtsabteilung zu stellen, die bei Bedarf Hilfestellung leistet. Der Antrag kann auch per Post oder per Fax eingereicht werden. Bei der Antragstellung bitten wir auf laufende Fristen zu achten. Dem Rechtsschutzantrag sind vorhandene Unterlagen (Schreiben der Behörde, Vordrucke, zeugenschaftliche Äuß erungen etc.) beizufügen.
Den Rechtsbeistand (Rechtsanwalt, Verteidiger oder anderer Beistand) bestellt die Rechtsabteilung; das Recht auf freie Anwaltswahl bleibt davon unberü hrt. Die Mandatserteilung an einen Rechtsbeistand vor der Rechtsschutz- bzw. Deckungszusage könnte die Nichtgewährung von Rechtsschutz zur Folge haben.
Wenn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Möglichkeit einer Abrechnung einer Mittelgebühr bietet, so wird von uns auch nur diese Summe erstattet. Die von der GdP beauftragten Rechtsanwälte rechnen uns gegenüber auf dieser Basis ab, so dass hier keine Nachteile entstehen. Eine Abrechnung über diese Gebühr hinaus kann mit einem entsprechend begründetem Antrag erreicht werden.
Zum Umfang des Rechtsschutzes bei Verfahren vor den ordentlichen Gerichten verweisen wir auf Abschnitt II, Nr. 6 der Ausführungsbestimmungen zur Rechtsschutzordnung. Ein entsprechendes Merkblatt hält die Rechtsabteilung bereit.

Muster eines Rechtsschutzantrages

Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei
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Sprechstunden der Rechtsabteilung


Dienstag und Donnerstag
17.00 bis 19.00 Uhr

in der GdP-Geschäftsstelle
Kurfürstenstr.112
in 10787 Berlin

Die normalen Bürodienstzeiten der Rechtsabteilung sind:

Montag und Mittwoch
09.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
12.30 bis 19.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 14.30 Uhr

Die Rechtsabteilung der GdP erreichen Sie
Per Telefon
21000417 (Kollegin Schröder, Sekretariat)
21000431 (Kollege Tetzner, Rechtsschutzsekretär)

Per Fax 21000418

Die Rechtsschutzkommission besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Delegiertentag mehrheitlich gewählt wurden.
Sie tagt alle drei Wochen jeweils dienstags um 16.30 Uhr

Vorsitzender
Rainer Schlipat Dir 5

Vorsitzender (V)
Detlef Trunz Dir 3

Schriftführerin
Beate Schönberg LABO
Schriftführer (V)
Ralf Kortleben Dir 1

Carsten Rohrbeck Dir 2
Bermhard Schmidt ZA
Diana Wettermann Dir 6