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Brandenburgisches Polizeigesetz wird geändert

Sachstand Pilotprojekt „Body-Cams“

Im Rahmen der Vorbereitung eines Pilotprojektes zur Einführung einer „Body-Cam“ in der Polizei Brandenburg haben wir die Information des Innenministeriums bekommen, dass nun das Gesetzgebungsverfahren für eine spezielle Befugnisnorm initiiert wird. Bisher deckt das Brandenburger Polizeigesetz den Einsatz von „Body-Cams“ nicht ab.

Die GdP Brandenburg hatte über die Beteiligung im Polizei-Hauptpersonalrat gefordert, dass eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen und auf eine Übergangslösung als Hilfskrücke verzichtet wird. (Wir hatten berichtet: http://bit.ly/2iD9TUW)
Sobald diese Gesetzesgrundlage vorliegt, muss das Pilotprojekt zeigen, ob der Einsatz von „Body-Cams“ in Brandenburg sinnvoll und notwendig ist. Einsatzorte werden zunächst die Polizeiinspektionen Potsdam und Oberhavel sein.

Wir bleiben bei unserer Auffassung: Personal vor Technik! Außerdem müssen die Rahmenbedingungen zum Einsatz der „Body-Cams“ eindeutig geregelt sein, damit die Kolleginnen und Kollegen rechtssicher handeln, durch den Einsatz von neuer Technik nicht noch mehr belastet werden und selber vor Überwachung geschützt sind.

Wir werden weiterhin das Pilotprojekt kritisch begleiten und euch auf dem Laufenden halten.

Euer GdP-Team

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