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Landesregierung schafft Anreize

Mehr Geld für freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Um die Auswirkungen der jahrelangen Sparpolitik und die kommenden hohen Altersabgänge in der Polizei aufzufangen, versucht die Landesregierung mit einer monatlichen Besoldungszulage von 400 € mehr Kolleginnen und Kollegen für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu gewinnen.

Die GdP hatte vorgeschlagen, für alle die Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern (was offensichtlich ein dringendes dienstliches Bedürfnis der Landesregierung ist), Anreize zu schaffen. Ein Vorschlag war die Verdoppelung der jährlichen Erhöhung des Pensionsanspruchs von ca. 1,8 % für den Zeitraum der Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Ausgangspunkt ist, dass unsere Kolleginnen und Kollegen (Ossis!) noch lange nicht die Höchstpension erreicht haben. Eine Bund/Länderabfrage des Finanzministeriums kam zu der Erkenntnis, diesen Vorschlag mehrheitlich abzulehnen. Der Grund ist einfach. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Altbundesländern erhalten mit 71,75 % bereits die Höchstpension. Eine Erhöhung dieses Pensionsanspruchs ist nicht möglich und wird dadurch in den Altbundesländern auch gar nicht in Betracht gezogen. Dort spielen prozentuale Erhöhungen des Gehalts bzw. von Zulagen oder Prämien eine Rolle.

Generell haben sie aber das gleiche Problem wie wir im Osten, nämlich, dass man sich über Jahre hinweg kaputtgespart hat und nunmehr feststellen muss, dass Polizistinnen und Polizisten fehlen.

Das Finanzministerium lehnt eine Erhöhung aus drei Gründen ab:


    1. Der Westen macht nichts, deswegen machen wir es auch nicht.

    2. So etwas hat es noch nie mit Pensionsauswirkungen gegeben, deswegen gibt es dies auch zukünftig nicht.


Falsch. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nach der Wende aus dem Bereich westlich der Elbe zu uns gekommen sind, wurde in den ersten Jahren der Pensionsanspruch verdoppelt (genau das was jetzt die GdP Brandenburg für die Ossis fordert) und häufig wurden sogar als Sahnehäubchen noch Sprungbeförderungen ermöglicht.


    3. Keine Veränderung, die strukturelle Auswirkungen hat. Pensionserhöhungen wirken nun einmal bis ans Lebensende und man weiß ja nicht, wie alt unsere Kolleginnen und Kollegen werden. Dabei unberücksichtigt ist, dass es nur um einen kleinen sehr überschaubaren Personenbereich geht (derzeit 70), die sich freiwillig bereiterklären, ihre Lebensarbeitszeit zu verlängern.

Neuer Vorschlag der Landesregierung: eine Besoldungszulage von 400 € monatlich. Natürlich nicht rückwirkend und natürlich nicht pensionswirksam.

Wir erkennen sehr wohl an, dass dies 4.800 € im Jahr sind und sich die Landesregierung deutlich bewegt hat. Ob dieses jedoch reichen wird, um die Attraktivität der Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu erhöhen, ist mehr als zweifelhaft. Aber offensichtlich gab es wie immer Oberbedenkenträger, die mit den Auswirkungen auf die jungen Menschen in Brandenburg drohten, die dann diese zusätzlichen Lasten zu tragen haben.
Wir hätten uns gewünscht, dass sich diese Oberbedenkenträger mit uns an einen Tisch gesetzt und mal die reellen finanziellen Auswirkungen ausgerechnet hätten.

Jetzt benötigt man diese Beamtinnen und Beamten, jetzt geht viel fachliches Wissen verloren, jetzt hätte man in Teilen eine verfehlte Sparpolitik kompensieren können!

Wir werden sehen, was die 400 € monatlich bringen. Vielleicht irren auch wir uns als Gewerkschaft der Polizei.

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