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Finanzminister Rainer Speer zu Fragen der Angleichung Ost

Antwort an die GEW

Potsdam.

Parallel mit der GdP wandte sich die GEW zu Fragen des Solidarpaktes an den Ministerpräsidenten, Matthias Platzeck. Zusätzlich wurden die Vorstellungen der Landesregierung zur vollständigen Angleichung der Gehälter Ost an West erfragt.

Die Antwort des Finanzministers - im Auftrag desMinisterpräsidenten - an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft liegt uns vor.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal bekräftigen, dass die Vereinbarungen der Lohnrunde 2003, die Einkommen der Arbeitnehmer im Landesdienst für die unteren Gehaltsgruppen bis Ende 2007 und für alle übrigen bis Ende 2009 an das Westniveau anzupassen, eingehalten werden. Ob es vorher stufenweise Anpassungsschritte geben wird, ist zur Zeit nicht vorhersehbar. Diese Frage ist abhängig vom Fortgang der Verhandlungen über ein neues Tarifrecht für die Länder, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften führt. Brandenburg als Mitglied der TdL wird die Ergebnisse dieser Verhandlungen umsetzen. Einen davon losgelösten brandenburgischen Weg zur vollständigen Anpassung der Einkommen kann es daher nicht geben.

Beamte

Zitat:

Im Bereich der Beamten ist ein Alleingang des Landes Brandenburg bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Die Besoldung alter Beamten wird im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber abschließend geregelt, sofern den Landesgesetzgebem nicht ausdrücklich Regelungsbefugnisse eingeräumt werden. Die Beamten aller Dienstherren im Land Brandenburg sind von den bundeseinheitlich geregelten Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge erfasst; dies bezieht sich auch auf die von der Bundesregierung erlassene Zweite Besoldungsübergangsverordnung, in der unter anderem die Anpassung der Besoldung an das Niveau der westdeutschen Länder geregelt wird. Der Landesregierung bzw. dem Landtag Brandenburg sind daher eigene Regelungen auf diesem Gebiet verwehrt.
Da keine Regelungsabsichten des Bundes bekannt sind, kann auch für die Beamten derzeit keine Aussage über eventuelle Anpassungsschritte getroffen werden. Die Bundesregierung bekundet insoweit ihre Absicht, für die beamteten Bediensteten in den ostdeutschen Ländern in den Besoldungsgruppen A 2 b/s A 9 ab 2008 und für die übrigen Bediensteten ab 2010 die vollständige Anpassung der Bezüge zu erreichen.

Für uns als Gewerkschaft der Polizei heißt das:
  • Tarifverhandlungen mit der TdL zur Einführung des TVöD in den Ländern zum erfolgreichen Abschluss bringen; Angleichungsschritte einfordern
  • Widerstand gegen weitestgehende Übertragung beamtenrechtlicher Kompetenzen des Bundes an die Länder fortsetzen
  • Die bereits avisierte zeitliche Abkoppelung für die Beamten zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren

Euer GdP-Team
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