Das Leistungsspektrum der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung wird ab dem 1. Juli 2005 erweitert:
- Einschluss für Schäden aus dem Abhandenkommen von Verwarngeldblocks mit einer Versicherungssumme von 700 € je Schadenfall
- Erhöhung der Versicherungssumme für Abhandenkommensschäden von 2.600 € auf 5.000 €
Die Deckungssummen im Überblick:
Bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden besteht eine Selbstbeteiligung von lediglich 50 €.
Die Leistungen aus der
Dienstfahrzeug-Regressversicherung bestehen unverändert fort.
Wichtig: Im Schadensfall immer die Hinzuziehung des Personalrats beantragen.