Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Das Leistungsspektrum der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung wird ab dem 1. Juli 2005 erweitert:
    • Einschluss für Schäden aus dem Abhandenkommen von Verwarngeldblocks mit einer Versicherungssumme von 700 € je Schadenfall
    • Erhöhung der Versicherungssumme für Abhandenkommensschäden von 2.600 € auf 5.000 €
Die Deckungssummen im Überblick:


Personen- und Sachschäden

1.000.000 €

Vermögensschäden

13.000 €

Schlüsselverlust

26.000 €

Schäden aus Abhandenkommen von Sachen

5.000 €

Verlust von Verwarngeldblocks

700 €

Bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden besteht eine Selbstbeteiligung von lediglich 50 €.

Die Leistungen aus der Dienstfahrzeug-Regressversicherung bestehen unverändert fort.

Wichtig: Im Schadensfall immer die Hinzuziehung des Personalrats beantragen.