Zum Inhalt wechseln

Erschwerniszulagenverordnung für das Land Brandenburg (EZulV)

Beteiligungsverfahren

Potsdam.

Brandenburg will eine eigene Erschwerniszulagenverordnung verabschieden. Noch gilt die Erschwerniszulagenverordnung des Bundes aus dem Jahr 2006 (mit Stand 2006). Gegenwärtig befindet sich der Verordnungsentwurf im offiziellen Beteiligungsverfahren der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften. Die Stellungnahme der GdP/des DGB liegt der Landesregierung vor.

Die neuen Regelungen des Bundes von 2006 an bis heute sowie Anpassungen in anderen Bundesländern blieben in Brandenburg bisher unberücksichtigt. Sie sollen gemäß der uns zuletzt vorgelegten Entwurfsfassung auch überwiegend unberücksichtigt bleiben.

Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei sind die dienstlichen Belastungen für die betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Brandenburg eben so hoch, wie für die des Bundes.

Mehrfach haben wir eine Anpassung der Erschwerniszulagen eingefordert. Im letzten Antwortschreiben des damaligen Innenministers Dietmar Woidke vom 16. August 2011 wurde uns mitgeteilt:
    "Ich habe mich innerhalb der Landesregierung für eine wohlwollende Prüfung dieses Anliegens eingesetzt. Aus diesem Grunde habe ich in einer von hier abgegebenen Stellungnahme zur Reform des Brandenburgischen Besoldungs-und Beamtenversorgungsrechts bereits um eine Erhöhung der Erschwerniszulagen gemäß § 22 EZulV gebeten."

Der vorliegende Entwurf der Brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung wird den Erwartungen an eine gerechte Bewertung von Erschwernissen nicht gerecht. Die Möglichkeit, gerade für hochbelastete Bereiche innerhalb der Polizei einen finanziellen Anreiz für die Erhöhung der Verweilzeiten in diesen Bereichen zu schaffen, wird leichtfertig vertan.

Strittig sind die neuen Regelungen für die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Hier ist eine Verschlechterung durch die Änderung des Beginns der Anspruchsberechtigung geplant - statt 20:00 Uhr neu 21:00 Uhr! Das ist für die Gewerkschaft der Polizei ein Politikum und kontraproduktiv zu den Vorhaben der Landesregierung zur Stärkung des Wach- und Wechseldienstes. Wir fordern eine dringende Korrektur ein.

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt unserer Forderungen an die Landesregierung sind Änderungen in der Frage der Erschwerniszulagen für bestimmte Verwendungen. Die SE-Zulage gilt lediglich für Polizeibeamtinnen und -beamte im Mobilen Einsatzkommando (MEK) oder in einem Spezialen Einsatzkommando (SEK), im Bereich der Observation beim Verfassungsschutz, im Personenschutz oder für verdeckte Ermittler.
Wir fordern die Übernahme dieser Regelung auch für die Technische Einsatzgruppe (TEG), für die Operative Technik (OT)sowie für die Mobile Funkaufklärung (MFA). Zu den Spezialeinheiten gehören auch die Beamtinnen und Beamten der Führungsstelle in den jeweiligen Bereichen.
Ebenso fordern wir diese Zulage für die Beamtinnen und Beamten in der operativen Fahndung sowie für Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft und für Beamtinnen und Beamten der MEGA. Weiterhin fordern wir die Aufnahme der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Einsatzhundertschaften und der technischen Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei in den berechtigten Personenkreis für diese Zulage.

Unabhängig vom offiziellen Beteiligungsverfahren, das im Landesbeamtengesetz § 130 geregelt ist, sind wir direkt an den Innenminister sowie den Finanzminister herangetreten, um unsere berechtigten Forderungen zu erläutern und diesen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Warten wir ab, wie die Landesregierung im Landtagswahljahr 2014 für oder gegen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit besonderen Belastungen entscheidet!

Wir bleiben am Ball!

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.