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Angehörige des Sonderversorgungssystems der Deutschen Volkspolizei können höhere Renten erhalten

Umsetzung des Bundessozialgerichtsurteils (BSG) vom 23.08.2007

Potsdam.

Es wurde nunmehr entschieden, dass das Land Brandenburg dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23.08.2007 dahingehend folgt, dass die im Urteil angesprochenen rentenrelevanten Entgeltbestandteile bei der Rentenberechnung Berücksichtigung finden.

Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg hat mit Info vom 5. März 2009 dazu informiert.

Das Ministerium des Innern veröffentlichte nunmehr im Intranet eine Mitarbeiterinformation, dass nunmehr bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen berücksichtigungsfähige Bestandteile für die Rentenberechnung neu festgesetzt werden können.

Die Überprüfung und ggf. Neufestsetzung erfolgt jedoch nur auf Antrag.

Musteranträge sind ebenfalls im Intranet bzw. auf unserer Homepage (im Downloadbereich) abrufbar.

Euer GdP-Team
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