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21. Dezember 2011

Anerkennung von Bereitschaftszeiten:

Ansprüche aus dem Jahr 2008 jetzt sichern

Demnach steht unseren Kolleginnen und Kollegen, die Bereitschaftsdienst im Rahmen geschlossener Einsätze leisten, ein Anspruch auf Freizeitausgleich In voller Höhe zu. Leider handelt es sich jedoch um eine lokale Entscheidung, die bei uns in Baden-Württemberg nicht ohne weiteres Anwendung findet. Es macht keinen Sinn, wenn andere Gewerkschaften Widersprüche einsammeln, wenn noch nicht einmal eine Entscheidung getroffen wurde. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen zunächst einen Antrag stellen bevor sie Widerspruch gegen etwas einlegen können. All das muss aber bis zum 31.12.2011, 23.59 Uhr, passiert sein. Gerne hilft die GdP dabei. In keinem anderen Beruf wird erst gearbeitet und dann mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeit verhandelt.


Inhalt::


Landtag: Über Einschnitte wird hart gerungen / Opposition spricht von zerstörtem Vertrauen
Grün-Rot uneins über Beamte

Josef Schneider:
Was ist eigentlich der
Unterschied zwischen einem „Sonderopfer“ und einem „Solidarbeitrag“?

Peter Hafke:
Wo bleibt die Ehrlichkeit?

Leserbrief:
Landesbeamte und die edlen Weihnachtsgeschenke der neuen Landesregierung

Lothar Adolf, Stellvertretender GdP-Landesvorsitzender
Wie lange noch ?

Neuer Dienstausweis:
Heiligenschein nur weil bald Weihnachten ist ?

Download: GdP-Digit@l Nr. 50




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Redaktion: Thomas Mohr
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