Das oberste Wahlgremium der GdP:
Der Bundeskongress

Alle vier Jahre kommt das oberste Wahlgremium unserer GdP zusammen - der Bundeskongress.

Seine 254 Delegierten werden in den Landesbezirken gewählt. Dabei ist die Mitgliederzahl des jeweiligen Landesbezirks ausschlaggebend für die Zahl der Kongressmandate. Jedoch erhält jeder Landesbezirk mindestens vier Mandate. Durch diese Regelung können Überhangmandate möglich werden.
 
 
Der Bundeskongress gibt langfristig die zentralen inhaltlichen Positionen, Leitlinien und Forderungen unserer GdP vor - und wählt den Geschäftsführenden Bundesvorstand und die Bundeskassenprüfer/innen.
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