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Aktuell im Mitgliederbereich:

Neue GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2008" zum Download

Berlin.

Mit der neuen GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2008" trägt die GdP dem zum 1. April 2008 in Kraft getretenen neuen Waffengesetz Rechnung. Gegenüber dem Waffengesetz 2003 und der stark nachgefragten GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2003" haben sich wichtige Veränderungen gerade für den polizeilichen Vollzugsdienst ergeben. Hierbei geht es vor allem um das Führungsverbot von Anscheinswaffen und bestimmten Messerarten.

Wesentlich ist hier, dass nicht allein waffentechnische Kriterien zwischen „erlaubt“ und „verboten“ entscheiden, sondern erstmals auch Umgangsformen. Auch bei den verbotenen Gegenständen gab es Ergänzungen.

Mit dieser Faltkarte gibt die GdP die entscheidenden rechtlichen Kriterien ihren Kolleginnen und Kollegen an die Hand.

Zum Download der GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2008" im GdP-Mitgliederbereich.

Gedruckte Faltkarten werden über die GdP-Landesbezirke und -Bezirke verteilt.
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