GdP - die Gewerkschaft der Polizei in Bremen

Auch Beamte haben das Recht sich zusammenzuschließen und ihre Interessen zu vertreten. (Art. 9 Grundgesetz) Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind nur die Beschäftigten und ehemals Beschäftigten, die der Organisation freiwillig beitreten.

Grundsätzlich übernimmt die Gewerkschaft der Polizei die Vertretung der beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten. Die GdP sorgt durch Einwirkung auf die Gesetzgebung auf die Wahrung und Förderung von Arbeitsbedingungen. Sie wirkt beim Abschluss von Tarifverträgen mit und führt Verhandlungen mit Behörden.

Die Interessen der Beschäftigten werden - soweit erforderlich - durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel durchgesetzt.

Grau ist alle Theorie
Für die Praxis ist festzuhalten: Die Gewerkschaft der Polizei vertritt nicht nur aktiv Beschäftigte, sondern auch Ruhestandsbeamte. Ansprechpartner der GdP ist regelmäßig die Politik. Hier werden die Rahmenbedingungen ausgehandelt - Innerhalb der Dienststelle achtet später der Personalrat auf die korrekte Anwendung.

Zur Gestaltung beamtenrechtlicher Regelungen ist keine privatrechtliche Verhandlungsmöglichkeit gegeben. Fragen des Beamtenverhältnisses werden gesetzlich geregelt. Das Grundrecht erfordert aber bei Änderungen und Neugestaltungen eine Beteiligung der Berufsverbände - und dies geschieht regelmäßig über die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften.

Die Gewerkschaft der Polizei versucht hier ihre Forderungen argumentativ durchzusetzen. Auch wenn Beamte nicht streiken dürften, so hat sich die Gewerkschaft der Polizei doch politische Möglichkeiten geschaffen, die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen.

Ihren Mitgliedern bietet die GdP noch Service-Leistungen: z.B.
  • Information über alle relevanten Ereignisse
  • Durchführung von Seminaren
  • Rechtsschutz in verschiedenen Ausgestaltungen
  • Aufnahme in einer Dienstunfallversicherung