Studium







Wir als Gewerkschaft der Polizei im Landesbezirk Bremen begleiten Dich durch das gesamte Berufsleben bei der Polizei oder dem Stadtamt Bremen. Mit rund 3000 Mitgliedern sind wir die stärkste Gewerkschaft für Polizeibeschäftigte im Land Bremen.

Wir leisten nicht nur die typische Gewerkschaftsarbeit, sondern bieten unseren Mitgliedern auch ein breit gefächertes Serviceangebot.

Wenn Du die Auswahlprüfung bestanden hast und endlich in den Polizeidienst eingestellt wurdest, ist es wichtig, auf unsere Leistungen zurückgreifen zu können.

Schon während Deines Studiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung steht Dir unsere Geschäftsstelle zur Seite. Du kannst dort nach polizeispezifischer Literatur, die nicht in öffentlichen Bibliotheken zugänglich ist, recherchieren und Dich so intensiv auf Studieninhalte vorbereiten.

Wichtig ist es aber auch, schon während der Ausbildungszeit abgesichert zu sein.

Für den Bereich der Krankenversicherung kommst Du in den Genuss einer beitragsfreien kleinen Anwartschaft.

Selbst in der Ausbildungszeit, insbesondere während der Praktika kann es passieren, dass man als Polizeibeamtin/er im Einsatz in eine Situation gerät, bei der man auf rechtlichen Beistand angewiesen ist. Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, Strafanzeigen aufgrund dienstlichen Einschreitens,. Verletzungen im Dienst – in all diesen Bereichen kannst Du Dich auf den Rechtsschutz der GdP verlassen.

Ein Blick in unser Leistungsangebot wird Dich überzeugen.

In der Checkliste unseres Versicherungspartners kannst Du schon einmal prüfen, welche Versicherungen Du brauchst.

Wenn Du weitere Fragen hast, wende Dich einfach an unser Geschäftsstellenteam:

täglich von 08.00 - 15.00 Uhr

Telefon-Nr. 0421/94 95 850
oder aus dem Behördennetz App.-Nr. 10948,


Wir freuen uns auf Dich!



Fußnote

Kleine Anwartschaft: Während der aktiven Dienstausübung sind die Polizeibeamten der Polizei Bremen über die Performa Nord mit der Freien Heilfürsorge abgesichert. Sie stellt sinngemäß Deine Krankenkasse oder Krankenversicherung dar. Mit der Pensionierung ist man nicht mehr berechtigt, die Leistungen der Freien Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Das heißt, dass man sich selbst krankenversichern muss. Eine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Damit bleibt nur der Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung. Und hier ist vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Das Risiko von Vorerkrankungen steigt natürlich mit zunehmendem Alter. Darüber hin aus kann es zu unerwarteten Krankheiten kommen, die eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen. Private Krankenversicherungen können bestimmte Leistungen ausschließen oder den Beitrag empfindlich erhöhen.

Dies kann durch durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ausgeglichen werden. Sie garantiert Dir mit Abschluss der Versicherung die Gewährung der Leistungen ohne spätere Gesundheitsprüfung (zum Pensionseintritt).

Die Beiträge für die kleine Anwartschaft zur Krankenversicherung werden für die Dauer der Ausbildung durch die GdP übernommen.

- ZURÜCK -
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand