Aufgaben Personalrat

Der Personalrat besitzt eine sogenannte Allzuständigkeit für alle im Betrieb beschäftigten Personen und zwar in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Und was ist das?

Soziale Angelegenheiten sind insbesondere

    • Gewährung von Unterstützungen
    • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
    • Zuteilung von Dienstwohnungen
    • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
    • Allgemeine Vorschriften zur Regelung des Dienstbetriebes
    • Zeit und Ort der Auszahlung der Dienstbezüge
    • Aufstellung des Urlaubsplans
    • Fragen der Fortbildung der Bediensteten
    • ggf. Durchführung der Berufsausbildung
    • Genehmigung von Nebentätigkeiten
    • Aufstellung von Sozialplänen
    • Einführung und Prüfung von Arbeitsschutzeinrichtungen
Unter personelle Angelegenheiten fallen
    • Einstellung von Beamten
    • Anstellung von Beamten
    • Beförderung von Beamten
    • Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf
    • Versetzung
    • Abordnung
    • Disziplinarverfahren
    • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
    • Einstellung von Arbeitern und Angestellten
    • Höhergruppierungen von Arbeitern und Angestellten
    • Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei Arbeitern und Angestellten
    • Rückgruppierung von Arbeitern und Angestellten
    • Kündigung von Arbeitern und Angestellten
    • Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeiten
Organisatorische Angelegenheiten sind insbesondere
    • Auflösung, Einschränkung, etc. von Dienststellen
    • Einführung neuer Arbeitsmethoden
    • Erstellung oder Änderung von Organisationsplänen
    • Bestellung oder Abberufung des Dienststellenleiters und Vertreters
    • Aufstellung von Stellenplänen
    • Aufstellung von Haushaltsplänen
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