Tarifbeschäftigte sind wichtige Gruppe in der GdP
Die Tarifbeschäftigten sind eine wichtige Gruppe in der GdP. 1960 gelingt der erste Abschluss von Anschlusstarifverträgen, die eine Einkommensverbesserung von 7 % bringen und gleichzeitig die Tariffähigkeit und die Stellung der GdP als Berufsorganisation untermauern. Um die Interessen der Tarifbeschäftigten im Polizeidienst besser vertreten zu können bildet die GdP 1963 eine Arbeitsgemeinschaft mit der Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Drei Jahre darauf tritt die GdP erstmals als selbstständiger Tarifpartner bei dem Abschluss der damaligen Tarifverträge auf.
Seit 2006 gibt es sie, zwei unterschiedliche Manteltarifverträge im Bereich des öffentlichen Dienstes. Einmal den TVöD für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einflussbereich des Bundes und der Kommunen und den TVL, den Tarifvertrag für die Länder. Als Landesbezirk Bremen müssen wir beide Tariffelder bespielen. Den TVL im Bereich des Landes Bremen und den TVöD im Bereich der Stadt Bremerhaven. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bund, in den Ländern und in den Kommunen leisten grundsätzlich die gleiche Arbeit auf hohem Niveau. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie aus unterschiedlichen Tarifverträgen zu bezahlen. Als Gewerkschaft der Polizei fordern wir gemeinsam mit dem DGB die Zusammenführung der beiden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. In der jüngeren Vergangenheit gab es von einigen Arbeitgebern die Überlegung, zum Beispiel Sonderzahlungen nur den Mitgliedern ihrer Tarifvertragspartnern zukommen zu fassen. Das ist eine langjährige Forderung unserer Gewerkschaft deren Mitglieder sich immer wieder über 'Trittbrettfahrer" ärgern. Eine solche Vorgehensweise würde aber auch Einsparpotenziale für die Arbeitgeber erbringen.
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