Die Gewerkschaft der Polizei ist nicht nur bundesweit, sondern insbesondere in Bremen und Bremerhaven dieBerufsvertretung der Polizistinnen und Polizisten. Der überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen hat sich in der GdP zusammengeschlossen, um Forderungen wirksam durchzusetzen. Kein Wunder, denn es ist die Gewerkschaft der Polizei, die in Bremen und Bremerhaven eigene Geschäftsstellen unterhält und hier oder über die Vertrauensleute an den Dienststellen jederzeit für die Kolleginnen und Kollegen erreichbar ist.
Und auch hier gilt: Gemeinsam sind wir stark: Weil die GdP so viele Mitglieder hat kann sie wirkungsvoll die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten vertreten. Durch die Mitgliederzahl gelangt die Stimme Gewicht, wenn die GdP auf die Gesetzgebung einwirkt und dadurch für die Wahrung und Förderung von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sorgt, beim Abschluss von Tarifverträgen mitwirkt oder Verhandlungen mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern führt .
Aber nicht nur das! Es sind Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die in den Personalräten die klare Mehrheit stellen. Und die Kolleginnen und Kollegen können sich darauf verlassen, dass sie gut vertreten werden, denn die GdP schult ihre Personalratsmitglieder und macht sie so stark für ihr Engagement.
Doch die Gewerkschaft der Polizei bietet weitere Leistungen, die bereits im GdP-Beitrag enthalten sind:
| Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder |
Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.
Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehen.
| Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket |
Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.
Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.
Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.
Beispiel: Öffentliches Recht
Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.
Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommen oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.
Beispiel: Disziplinarverfahren
Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz. Es spielt hier keine Rolle, ob der Vorfall dienstlichen oder außerdienstlichen Charakter hat: schließlich geht es um die berufliche Zukunft.
| Diensthaftpflicht-Regressversicherung |
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadensfall: Den Personalrat einschalten!
Die Deckungssummen betragen:
- Personen- und Sachschäden pauschal 3.000.000 €
- Vermögensschäden 13.000 €
- Abhandenkommen von Dienstschlüsseln 50.000 €
- Schäden aus Abhandenkommen von Sachen 5.000 €
- Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken 700 €
Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.
| Regress-Haftpflicht-Versicherung |
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.
Die Deckungssummen betragen:
- Personenschäden 200.000 €
- Sachschäden 100.000 €
- Vermögensschäden 100.000 €
| Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes - |
Im GdP-Mitgliedsbeitrag ist auch ein Versicherungsschutz für den Fall des Unfall-Todes oder der Unfall-Invalidität eines Mitgliedes inbegriffen: Eine GdP-Extraleistung!
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner – der Polizeiversicherung AG – wurde der bestehende Unfallversicherungsschutz per 01.01.2010 deutlich verbessert. Versichert sind neben erhöhten Versicherungssummen im Todes- und Invaliditätsfall nunmehr auch Bergungskosten, kosmetische Operationen sowie Kur- und Rehakosten. Ferner wurde die Grundinvaliditätssumme mit einer Progression von 250 % versehen, so dass die Höchstinvaliditätsleistung künftig 2,5-fach (also 10.000 €!) erhöht ist.
Die neuen Summen betragen:
- 3.000 € für den Unfalltod
- 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
- 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 5.000 € Bergungskosten
- 5.000 € kosmetische Operationen
- 500 € Kurkosten/ Rehakosten
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur während des Dienstes sondern auch in der Freizeit und zwar weltweit!
Ferner besteht Unfallversicherungsschutzes (hier aktives Kriegsrisiko) für Kolleginnen und Kollegen Rahmen ihres Einsatzes als Polizistinnen/Polizisten in folgenden Regionen: Ex-Jugoslawien, Afghanistan, Palästina, Georgien, Liberia, Sudan, Moldawien, Ukraine, Rafah u. Libanon.
Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, erhöhen sich die Unfallleistungen ab dem 01.01.2010 wie folgt :
- 20.000 € bei gewaltsamen Unfalltod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % ( Vollinvalidität 17.500 €!)
- 5.000 € Bergungskosten
- 5.000 € kosmetische Operationen
- 500 € Kurkosten/ Rehakosten
| Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners - |
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 410 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber oder seines Ehegatten. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.
| Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind: |
- Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
- Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
- Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
- GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
- Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)
Viele Gründe, die für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei sprechen und bei weitem noch nicht alle.