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Für Sie maßgeschneidert: Rechtsberatung und Rechtsschutz der GdP

Zu unrecht angezeigt worden, zu wenig Zulagen bekommen? Ein Streit kann teuer werden. Schon für ein erstes Beratungsgespräch können vom Rechtsanwalt über 200 Euro in Rechnung gestellt werden. Kein Problem für Mitglieder der GdP. Sie haben Rechtsschutz in allen Bereichen mit dienstlichem Bezug und die GdP Bremen bietet eine Beratung zu erstaunlich vielen Rechtsfragen.

Daher bei Problemen zuerst mit der Gewerkschaftssekretärin und Rechtsanwältin Frau Dr. Albrecht-Sautter Kontakt aufnehmen, bevor man sich durch einen Rechtsanwalt beraten oder vertreten lässt. Ganz gleich, ob Frau Albrecht-Sautter die Beratung selbst übernimmt oder andere Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Kosten entstehen für die Mitglieder nicht, denn für externe Rechtsanwälte erhalten sie einen kostenlosen Beratungsschein.
    Wichtig ist aber, dass zunächst ein entsprechender Rechtsschutzantrag gestellt wird. Die Rechtsschutzkommission entscheidet dann, ob die Rechtsschutzordnung eine Kostenübernahme zulässt. Wer einen Rechtsanwalt einschaltet, ohne zuvor den beschriebenen Weg über die Geschäftsstelle gegangen zu sein, läuft Gefahr, dass diese Kosten nicht von der GdP übernommen werden können.

      Rechtsschutzantrag

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