Gesetzesänderungen führen schon seit Jahren zu einer Reduzierung der Versorgung. Besonders drastisch wirken sich zwei Änderungen aus.. Einmal handelt es sich um die Reduzierung des Höchstversorgungssatzes von 75 auf 71,75 %, dann aber auch um die mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 dauerhaft eingeführte Anwendung des Rentennachhaltigkeitsfaktors.
Es ist zu erwarten, dass der durchschnittliche Ruhegehaltssatz von etwa 72 % im Jahre 2003 bis zum Jahr 2040 auf auf etwa 60 Prozent reduziert wird. Besonders problematisch wird diese Änderung für Hinterbliebene, deren Versorgung auch noch reduziert wurde:
Jahr | Durchschnittliche Versorgungsbezüge p.a. in Euro | Entspricht einem Versorgungssatz von % | Hinterbliebenen-
versorgung p.a. in Euro (z. Zt. 55 %) | Hinterbliebenen-
versorgung
mtl. in Euro |
2003 | 27150,84 | 71,9 | 14932,96 | 1244,41 |
2005 | 26049,52 | 68,98 | 14327,23 | 1193,93 |
2010 | 25794,03 | 68,31 | 14186,71 | 1182,22 |
2015 | 25460,64 | 67,42 | 14003,35 | 1166,94 |
2020 | 24962,96 | 66,11 | 13729,62 | 1144,13 |
2025 | 24300,34 | 64,35 | 13365,18 | 1113,76 |
2030 | 23632,81 | 62,58 | 12998,04 | 1083,17 |
2035 | 23208,62 | 61,46 | 12764,74 | 1063,72 |
2040 | 22941,55 | 60,75 | 12617,85 | 1051,48 |
(Errechnet auf Grundlage der Stammdaten aus dem Entwurf des Versorgungsberichts der Bundesregierung 2005)
(Die Geldbeträge ab 2005 entsprechen der damaligen Kaufkraft. Mögliche Versorgungsanpassungen oder Inflationsraten wurden nicht berücksichtigt.)
Wie die Hans-Böckler-Stiftung zum Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung feststellt, gilt nach EU-Definition als arm, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat. In Deutschland liegt damit die Grenze für das Armutsrisiko im Jahr 2003 bei 938 Euro Monatseinkommen. Im Vergleich der durchschnittlichen Hinterbliebenenversorgung mit der Armutsgrenze, dürfte der Alimentationsgrundsatz in vielen Fällen verletzt werden.
Sollte der Staat diese Entwicklung nicht stoppen, wird eine zusätzliche private Altersvorsorge unerlässlich sein wird. Doch muss die Besoldung der Beamten eine Höhe aufweisen, die eine Rücklagenbildung auch zulässt. Nur dann kann noch von Alimentation und Einheit von Besoldung und Versorgung gesprochen werden. Andernfalls ist ein Systemwechsel unausweichlich.
Vor diesem Hintergrund kommt für jeden die Zeit, in der er wissen will, wie hoch sein Ruhegehalt denn nun ist. Selbst berechnen ist z.B. nach der Inanspruchnahme eines Sabbatjahres, oder längerer Teilzeitbeschäftigung gar nicht einfach.
Auch bei der hypothetischen Berechnungen anfallender Versorgungsbezüge leistet die GdP Hilfe.
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